PRESSE

DKG zur Verbändeanhörung im Gesundheitsausschuss

Kompromisse und verantwortliches politisches Handeln können die Krankenhausreform retten

Zur Anhörung der Verbände und Institutionen zum Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG) am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Bundestags erklärt der Vorstandsvorsitzende der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Dr. Gerald Gaß:

„Bundesgesundheitsminister Lauterbach und die Ampel-Fraktionen haben am Mittwoch ein weiteres Mal die Gelegenheit, die Expertise zahlreicher Verbände und Organisationen aus dem Gesundheitswesen in ihre Arbeit einfließen zu lassen. Unsere Erwartungshaltung bleibt allerdings verhalten. Allein die Tatsache, dass man mehr als 50 dieser Verbände und Experten in weniger als 120 Minuten Ausschusssitzung anhören möchte, zeigt den Stellenwert der Anhörung bei dieser Gesetzgebung. Abzüglich der anderen Tagesordnungspunkte dieser Ausschusssitzung wird den Vertreterinnen und Vertretern von Krankenhäusern, Kassen, Ärztinnen und Ärzten, Gewerkschaften und vielen anderen kaum mehr als eine Minute pro Kopf zur Verfügung stehen.

Schon jetzt ist klar, dass auch am Ende dieser Anhörung die Erkenntnis stehen muss, dass auf Vorschläge Kompromisse folgen müssen. Nur Kompromisse können die Reform, die die Krankenhäuser dringend benötigen, noch retten. Wir benötigen eine Reform – aber richtig. Die Konfrontation gegenüber den Ländern und die fehlende Kompromissbereitschaft des Bundesgesundheitsministers haben die wichtige Krankenhausreform bereits so weit verzögert, dass nun ein Sofortprogramm zur kurzfristigen Sicherung der stationären Versorgung notwendig geworden ist.

Wiederholt hat Minister Lauterbach in den vergangenen Wochen eingeräumt, dass die aktuellen Landesbasisfallwerte zu niedrig sind, um die Patientenversorgung in den Krankenhäusern auskömmlich zu finanzieren. Jetzt gilt es, dieser Erkenntnis Taten folgen zu lassen. Die Abgeordneten des Bundestages haben es nun in der Hand kurzfristig den dringend notwendigen Inflationsausgleich zu beschließen und damit die Krankenhauslandschaft zu stabilisieren. 80 Prozent der Krankenhausstandorte schreiben rote Zahlen, viele davon werden die Reform nicht mehr erleben, wenn nicht kurzfristig gehandelt wird.

Bei der eigentlichen Reform müssen in einer ersten Phase die Rahmenbedingungen der Krankenhausplanung Nordrhein-Westfalens bundesweit ausgerollt werden. Frei erfundene neue Leistungsgruppen und deutlich verschärfte Personal- und Strukturvorgaben dürfen ohne eine Auswirkungsanalyse für die Patientenversorgung nicht eingeführt werden. 

Die Pläne des Bundesgesundheitsministers zur Vorhaltefinanzierung sind nachweislich unzureichend und befreien die Krankenhäuser nicht aus der Klammer der rein leistungsabhängigen Vergütung. Von Entökonomisierung kann in diesem Zusammenhang nicht gesprochen werden. Bis alternative taugliche Konzepte zur Vorhaltefinanzierung umgesetzt sind, gilt es bestehende Instrumente zur Versorgungssicherung, zum Beispiel Sicherstellungs- und Notfallstufenzuschläge, auszuweiten und anzuwenden.

Nicht zuletzt benötigen die Krankenhäuser ein umfassendes Entbürokratisierungsprogramm. Dass Ärztinnen und Ärzte genauso wie Pflegekräfte knapp drei Stunden ihres Arbeitstages mit Bürokratie verbringen müssen, ist nicht mehr akzeptabel und hat auch nichts mehr mit sinnvoller medizinischer Dokumentation zu tun. Angesichts des sich weiter verschärfenden Fachkräftemangels können wir uns diese Verschwendung von Arbeitskraft nicht mehr leisten. Minister Lauterbach hat erst kürzlich auf dem Krankenhausgipfel in Berlin angekündigt, ein solches Entbürokratisierungsgesetz noch im Herbst vorzulegen. Wir sind gespannt, ob er sein Versprechen hält und die Beschäftigten endlich spürbar entlastet. Herr Minister, wir nehmen Sie beim Wort.“

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