Zum Kompromiss von Bund und Ländern in der Diskussion um das Krankenhausreformanpassungsgesetz (KHAG) erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der DKG:
„Die Krankenhäuser in Deutschland begrüßen grundsätzlich, dass mit dem Kompromiss zwischen Bund und Ländern nun eine gewisse Planungssicherheit im Reformprozess erreicht werden kann. Mehr als drei Jahre hat es gedauert bis aus den praxisfernen Vorstellungen des ehemaligen Ministers Lauterbach und seiner Regierungskommission ein abstimmungsfähiger Gesetzentwurf erarbeitet war. In dieser Zeit haben nicht nur Bund und Länder intensiv um eine Verbesserung der ursprünglichen Ideen gerungen, auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat sich bis zuletzt kritisch und konstruktiv mit eigenen Vorschlägen eingebracht. Mit dem jetzt zwischen Bund und Ländern verabredeten Kompromiss ist allerdings nur ein Zwischenschritt auf dem Weg zu einer gelingenden Transformation der Krankenhauslandschaft auf den Weg gebracht. Finale Entscheidungen über wichtige Elemente der Reform wie Vorhaltefinanzierung, Standort- und Fachklinikdefinition sowie die Zukunft der Pflegefinanzierung wurden nach hinten gestellt. Um diese Themen müssen wir uns nun zeitnah kümmern – hoffentlich in einem engeren fachlichen Diskurs als dies über weite Strecken der zurückliegenden Reformdebatte der Fall war.
Die jetzt erzielten Ergebnisse ermöglichen den Bundesländern ihre Krankenhausplanung umzusetzen und erste Transformationsprojekte zu starten. Das ist von enormer Bedeutung für die Krankenhausträger, um aktiv an der Zukunftsentwicklung ihrer Standorte zu arbeiten. Im Mittelpunkt steht dabei die Sicherung der Patientenversorgung auch während dieser anspruchsvollen Transformationsphase. Das ist ein intensiver Prozess, den die Politik nun vor allem dadurch unterstützen sollte, dass sie diese relative Planungssicherheit nicht gefährdet. Mit Blick auf die im Frühjahr zu erwartenden Vorschlägen der GKV-Finanzkommission muss die Zusage des Ministeriums gelten, dass die Kliniken ihren Beitrag hier bereits in diesem Jahr mit den bekannten Kürzungen von 1,8 Milliarden Euro geleistet haben. Die geplante Verabschiedung des KHAG bietet die Chance für einen planvollen Umbau der Krankenhausstrukturen als Gegenentwurf zum bisherigen kalten Strukturwandel. Diese Gelegenheit dürfen wir nicht verpassen.
Konkret wurde auf den letzten Metern noch bei den Ausnahmenregelungen für die Zuweisung von Leistungsgruppen nachgebessert, das begrüßen wir.
Gleichzeitig ist es problematisch, dass es bei der zentralen Frage der Standortdefinition weiterhin keinerlei Bewegung gibt. Der räumlich viel zu enge Standortbegriff verhindert damit kosteneffiziente Spezialisierungen gerade in den Ballungsgebieten.
Sehr kritisch bewertet die DKG die sogenannte „Klarstellung zum Pflegebudget“. Diese ist keine Klarstellung, sondern birgt vielmehr das Risiko erheblicher zusätzlicher Konflikte in den Budgetverhandlungen auf Landesebene. Statt Rechtssicherheit zu schaffen, drohen neue Unsicherheiten und Auseinandersetzungen zwischen Krankenhäusern und Kostenträgern, nachdem sich die Situation nach jahrelangen Verhandlungen gerade befriedet hatte.
Die Krankenhäuser werden den weiteren Reformprozess selbstverständlich weiterhin konstruktiv begleiten. Klar ist jedoch: Ohne tragfähige Lösungen bei den offenen Kernfragen bleibt die Reform in wesentlichen Punkten unvollständig.
Die DKG appelliert an die Bundesregierung und Bundestag, die nächsten Schritte der Reform in enger Abstimmung mit den Praktikern aus der Krankenhausversorgung weiterzuentwickeln. Ziel muss eine bedarfsgerechte Patientenversorgung auf hohem Qualitätsniveau auch in der Fläche sein. Wir haben noch große Baustellen vor uns: Die Bürokratie und Überregulierung bleibt ebenso auf der Agenda wie die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Krankenhausversorgung. Auch beim Thema Ambulantisierung am Krankenhaus und dem Beitrag der Kliniken zur ambulanten Notfallversorgung liegt noch viel Arbeit vor uns.“