Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) warnt im Vorfeld des 129. Deutschen Ärztetags eindringlich vor einer vorschnellen Verabschiedung des aktuellen Entwurfs zur neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Trotz jahrelanger Verhandlungen zwischen der Bundesärztekammer (BÄK) und dem PKV-Verband bleibt zentralen Akteuren der stationären Versorgung der Blick auf die konkreten finanziellen Auswirkungen verwehrt.
„Eine Reform dieser Tragweite darf nicht ohne belastbare, transparente betriebswirtschaftliche Kalkulationen umgesetzt werden“, erklärt Dr. Gerald Gaß, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Krankenhausgesellschaft. „Der vorliegende Entwurf lässt nicht erkennen, welche Auswirkungen er auf die Vergütung ärztlicher Leistungen in Krankenhäusern haben wird. Honorarkürzungen zulasten der Krankenhausärzte sind nicht auszuschließen.“
Trotz inhaltlicher Fortschritte wie einer Modernisierung des Leistungs- und Gebührenverzeichnisses sowie der vorgesehenen Stärkung der sprechenden Medizin kritisiert die DKG insbesondere die fehlende Auswirkungsanalyse. Bisherige Vergleichsrechnungen liefern keine verlässliche Entscheidungsgrundlage – ein methodisch belastbarer Abgleich zwischen alter und neuer GOÄ ist bislang nicht möglich.
Auch die deutliche Kritik von 21 ärztlichen Fachgesellschaften, die den Entwurf wenige Wochen vor dem Ärztetag ablehnen, zeigt, dass viele Fragen offen sind. Die DKG teilt die Sorge, dass eine Schlechterstellung ohne transparente Grundlagen erfolgen könnte.
Die DKG fordert daher:
- Keine Verabschiedung ohne transparente Auswirkungsanalyse, die sicherstellt, dass es zu keiner signifikanten Benachteiligung der Krankenhäuser kommt. Keine verdeckten Honorarkürzungen oder Umverteilungen, die nicht nachvollziehbar auf betriebswirtschaftlichen Kalkulationen basieren.
- Einbeziehung der DKG in das weitere Verfahren, insbesondere in die neu eingerichtete Gemeinsame Kommission zur Weiterentwicklung der GOÄ, um die Perspektive der Krankenhäuser angemessen zu berücksichtigen.
Ein positiver Beschluss des Ärztetags würde das Verfahren zwar in die gesetzliche Verordnungsphase überführen, jedoch könnten die bisher erarbeiteten Inhalte dann kaum noch grundlegend verändert werden. „Der Reformdruck ist hoch, aber eine überhastete Umsetzung gefährdet die Ausgewogenheit der medizinischen Versorgung – auch im Bereich der Privatmedizin“, so Gaß.
Die DKG appelliert an die Delegierten des 129. Deutschen Ärztetages, den vorliegenden Entwurf kritisch zu hinterfragen und nicht zur Abstimmung zu bringen, solange zentrale Auswirkungen ungeklärt bleiben.