Geriatrische Patienten

Der Patient soll eine geriatrische Frührehabilitation im eigenen Krankenhaus bekommen.

Ein 89-jähriger Patient wurde vom Rettungsdienst aufgrund seiner zunehmenden Verwirrtheit und Schwäche in die Klinik gebracht. Diagnostiziert und behandelt wurden eine komplizierte Harnwegsinfektion und akutes postrenales Nierenversagen. Wegen des reduzierten Allgemeinzustandes wurde der Patient für eine geriatrische Frührehabilitation im eigenen Haus vorgesehen. Aufgrund der vollständig ausgelasteten Kapazitäten kam es zu einer Wartezeit. Der MDK hat die Sinnhaftigkeit und korrekte Durchführung der Maßnahme bestätigt, wegen der Wartezeit aber fünf Tage in der Verweildauer gestrichen. Die Rechnung wurde um 1.206 € gekürzt sowie Strafzahlung verhängt.

Der Patient wird für eine geriatrische Frührehabilitation in eine anderes Krankenhaus verlegt. 

Ein 88-jähriger Patient wird aufgrund einer akuten Infekt bedingten Verschlimmerung der bekannten COPD stationär aufgenommen. Während antibiotischer und atemtherapeutischer Behandlung wird aufgrund der insgesamt reduzierten Mobilität und körperlichen Schwäche des Patienten ein Platz in der hauseigenen geriatrischen Frührehabilitation angestrebt. Wegen der vollständigen Belegung der eigenen Kapazitäten wird der Patient in eine externe geriatrische Einrichtung verlegt. Der MDK erkennt im Sachverhalt, dass die Erbringung im eigenen Haus an fehlenden Kapazitäten scheitere, beurteilt aber, dass die Leistungserbringung in einem anderen Krankenhaus organisatorischer Natur sei. 

Für diesen und acht weitere Fälle mit ähnlich gelagertem Sachverhalt (Verlegung in externe Geriatrie wegen vollständig belegter Betten der eigenen Geriatrie) fordern die Krankenkassen Beträge zwischen 446 € und 2.884 € aufgrund „unwirtschaftlichen Verhaltens“ zurück. Warten die Patienten aber wie oben beschrieben auf einen Geriatrieplatz im eigenen Haus, werden diese Wartetage ebenfalls gestrichen. 

 

 

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