60-jährige geistig behinderte Frau

Eine 60-jährige Patientin wird mit einer Lungenentzündung eingeliefert. Die Patientin hat eine Betreuerin und lebt in einer Einrichtung für betreutes Wohnen für geistig behinderte Menschen. Die Patientin ist außerdem extrem übergewichtig (BMI 64,84). Aufgrund des erhöhten Pflegeaufwandes wurde ihr während des Krankenhausaufenthalts der Mietvertrag fristlos gekündigt, sodass die Patientin obdachlos wurde. Auch die Pflege für eine Übergangszeit, lehnte die Einrichtung kategorisch ab und drohte damit, die Patientin gegebenenfalls sofort wieder mit dem Rettungsdienst ins Krankenhaus einliefern zu lassen. Die Betreuerin konnte keinen Heimplatz finden und sah es schließlich als „Sache der Klinik" an, einen Platz zu finden. Erst nach Rücksprache mit 47 Heimen konnte schließlich ein Platz gefunden werden. Nach Einschalten des Sozialdienstes der Krankenkasse fand sich schließlich ein auf adipöse Patienten spezialisiertes Heim in Brandenburg. Hier scheiterte eine Verlegung, da die Krankenkasse der Patientin die Kostenübernahme für den Transport dorthin verweigerte. Nach langer weiterer Suche erklärte sich ein Heim bereit, die Patientin aufzunehmen, wenn ein Hausarzt für die Patientin organisiert werden könnte. Nachdem dies gelang, konnte die Patientin nach 46* Tagen entlassen werden. Nach Einschätzung des MDK hätte die Patientin 17 Tage früher entlassen werden können.
 

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