Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung - Antrag

Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V

Die u. g. Einrichtung meldet der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) als zentraler Registrierstelle, dass zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin eine Stelle besetzt wird.

Diese Meldung bezieht sich auf die Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V zwischen der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) im Einvernehmen mit dem Verband der privaten Krankenversicherung und im Benehmen mit der Bundesärztekammer (BÄK) in Kraft getreten am 01.07.2016.

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