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Vorabinformation
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Hybrid-DRG für 2026 beschlossen
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Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss hat am 11. November 2025 final entschieden, welche Leistungen im Jahr 2026 im Rahmen der Hybrid-DRG abgerechnet werden können und wie hoch deren Vergütung ausfällt.
Für 2026 umfasst der Hybrid-DRG-Katalog 69 Hybrid-DRG mit insgesamt 904 OPS-Kodes. Damit wächst der Katalog extrem deutlich gegenüber dem Vorjahr: 2025 bildeten noch 583 OPS-Kodes und 22 Hybrid-DRG die Grundlage. Der ursprüngliche Starterkatalog des Bundesministeriums für Gesundheit aus dem Jahr 2024 umfasste lediglich 12 Hybrid-DRG aus rund 250 OPS-Kodes.
Neu ist außerdem, dass Hybrid-DRG nun auch Behandlungen mit bis zu zwei Verweildauertagen umfassen. Die Hybrid-DRG Fallpauschalen werden unabhängig davon gezahlt, ob der Eingriff ambulanter oder stationärer stattfindet. Wichtig bleibt: Neben einer Hybrid-DRG sind keine weiteren Leistungen abrechenbar. Leistungen, für die im aG-DRG-Katalog Zusatzentgelte vorgesehen sind, schließen eine Eingruppierung in die Hybrid-DRG aus.
Der Bewertungsausschuss hat zudem zwei Varianten der Vergütungshöhe festgelegt, da der Gesetzgeber eine Änderung bei der Berücksichtigung des Veränderungswerts plant.
Eine erste Vorabinformation stellt die DKG auf ihrer Homepage bereit.
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