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Elektronische Patientenakte
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Was der bundesweite Roll-Out für die Krankenhäuser bedeutet
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Am 29. April 2025 soll der bundesweite Roll-Out der ePA beginnen – für die Leistungserbringer aber zunächst auf freiwilliger Basis. Darüber hat der Bundesgesundheitsminister die Gesellschafter der gematik informiert. Ab diesem Zeitpunkt soll die Allow-List, die die Nutzung der ePA auf die pilotierenden Einrichtungen beschränkt, abgeschaltet werden.
Die anschließende Hochlaufphase soll von den Leistungserbringenden genutzt werden, um sich mit der ePA vertraut zu machen und sie in die Versorgungsabläufe zu integrieren. Spätestens ab dem 1. Oktober 2025 soll die ePA dann bundesweit genutzt werden. Dieses stufenweise Vorgehen ist auch vor dem Hintergrund der aufgetretenen Verzögerungen und komplexen Herausforderungen bei der Inbetriebnahme der ePA in den Pilotkrankenhäusern folgerichtig. Die DKG hat das BMG wiederholt darauf hingewiesen.
Nichtsdestotrotz empfiehlt die DKG den Krankenhäusern, sich zeitnah mit den Primärsystemherstellern abzustimmen und die Inbetriebnahme während der Hochlaufphase aktiv voranzutreiben, um den Anschluss an die ePA bis zum Zeitpunkt der Nutzungsverpflichtung realisieren zu können.
DKG-Unterstützungsmaterialien »
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