Der GKV-Spitzenverband und die DKG haben sich auf neue Regelungen zur Finanzierung der bei den Krankenhäusern entstehenden Ausstattungs- und Betriebskosten zur Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur geeinigt.
Künftig werden die Kosten jährlich pauschal über einen Sockelbetrag von 40.000 Euro pro Krankenhaus und 168,60 Euro pro Bett erstattet. Die Neuregelung vereinfacht die individuelle Berechnung des TI-Zuschlags gegenüber den bisherigen Vereinbarungen deutlich und trägt damit zum Bürokratieabbau bei.
Darüber hinaus ist davon auszugehen, dass sich die Finanzierung für viele Krankenhäuser durch die neue Regelung auch der Höhe nach verbessern wird. Die Regelungen im Detail finden Sie hier: