Informationstechnik im Krankenhaus

Verzeichnisse und Register

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft verantwortet gemäß gesetzlichem Auftrag  den Aufbau und den Betrieb verschiedener Verzeichnisse und Register.

Gemäß § 293 Abs. 6 und 7 SGB V sind der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft beauftragt, das Standortverzeichnis sowie das Krankenhausarztnummernverzeichnis zu führen.

Das bundesweite Standortverzeichnis enthält ab 2020 die Daten aller nach § 108 SGB V zugelassenen Krankenhäuser und ihrer Ambulanzen. Die Krankenhäuser verwenden die Standortdaten und -kennzeichen zu Abrechnungszwecken, zur Datenübermittlung gemäß § 21 Abs. 1 KHEntgG und zur Erfüllung der Qualitätssicherungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesauschusses.

Das Krankenhausarztnummernverzeichnis weist den im Krankenhaus und ihren Ambulanzen tätigen Ärzten eine eindeutige Arztnummer zu. Die Arztnummer wird ab 2019 im Rahmen des Entlassmanagements  zur Ausstellung von Verordnungen verwendet.  

Zur Verbesserung der Datengrundlage für die transplantationsmedizinische Versorgung und Forschung wurden die Bundesärztekammer, der GKV-Spitzenverband sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft als TPG-Auftraggeber beauftragt ein Transplantationsregister einzurichten. Hierfür haben die TPG-Auftraggeber eine Transplantationsregister- und eine Vertrauensstelle eingesetzt.

Standortverzeichnis nach §293 Abs. 6 SGB V

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Krankenhausarztnummernverzeichnis nach §293 Abs. 7 SGB V

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Zentrale Arztnummernvergabe nach § 293 Abs. 4 und 7 SGB V

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