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Mit den aktuellen Änderungsanträgen zur Pflege im Krankenhaus verschärft die Bundesregierung die Lage weiter statt sie zu lösen.
Zwei zentrale Punkte betreffen unmittelbar das Pflegebudget und die Pflegepersonaluntergrenzen. Beim Pflegebudget will die Regierung – getrieben von pauschalen und bislang nicht belegten Betrugsvorwürfen der Krankenkassen – festlegen, dass künftig nur noch „unmittelbare Pflege am Bett“ berücksichtigt wird. Alles, was als administrativ, logistisch, hauswirtschaftlich oder technisch eingestuft werden kann, soll herausgerechnet werden.
Das erscheint auf den ersten Blick plausibel. Natürlich soll Pflege am Bett finanziert werden. Das ist auch heute bereits die Rechtslage. In der Praxis bedeutet dieser Ansatz jedoch einen bürokratischen Kraftakt. Pflegekräfte müssten ihre Tätigkeiten nahezu minutengenau dokumentieren und kategorisieren: Ausfallmanagement im Krankheitsfall oder Terminkoordination für die Patientinnen und Patienten als administrative Tätigkeit, Medikamentenbestellung als logistische Aufgabe, das Nachfüllen eines Desinfektionsspenders als technische Leistung. Die Abgrenzung, welche Einzeltätigkeit als Pflege am Bett zu verstehen ist und welche nicht, ist faktisch nicht möglich. Auch die Dokumentation von pflegerischen Leistungen gehört zur notwendigen pflegerischen Tätigkeit. Dennoch ist in dem jeweiligen Einzelmoment die Pflegefachperson nicht direkt am Patienten am Bett tätig. Das öffnet Tür und Tor für Streitigkeiten mit den Krankenkassen – und für systematische Kürzungen zulasten der Pflegenden. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass die Budgetverhandlungen zu einem Dauerstreit werden. Das kann nicht im Sinne eines verantwortungsvollen Gesetzgebers sein. Sinnvoller ist es, kluge Anreize zu setzen, das Pflegepersonal effizient und versorgungsorientiert einzusetzen und Arbeitsteilung zu fördern.
Die Krankenkassen haben das Pflegebudget von Beginn an bekämpft und im Laufe der Jahre durch viel Bürokratie versucht, die Verhandlungen vor Ort aufzuhalten und zu limitieren. Spürbarer Personalaufbau und höhere Löhne waren und sind politische Ziele des Pflegebudgets und auch der Krankenhäuser. Von daher ist die Pflegebudgetentwicklung Ergebnis des politischen Willens und Beitrag zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufs.
Über eine Reform des Pflegebudgets lässt sich selbstverständlich sprechen – aber strukturiert, transparent und mit Augenmaß. Ein Schnellschuss, der vor allem auf pauschalen Vorwürfen gegenüber einer gesamten Branche basiert, ist der falsche Weg.
Pflegepersonaluntergrenzen und Leistungsgruppen
Der zweite problematische Punkt betrifft die Pflegepersonaluntergrenzen. Diese wurden eingeführt, um Mindeststandards zu sichern und Unterschreitungen zu sanktionieren. Künftig soll jedoch die hundertprozentige standortbezogene Einhaltung im Monatsdurchschnitt Voraussetzung dafür sein, dass ein Krankenhaus überhaupt eine Leistungsgruppe zugewiesen bekommt, beziehungsweise diese Zulassung auch wieder entzogen wird. Damit wird aus einem Sanktionsinstrument faktisch eine strukturelle Zugangshürde. Das ist systemisch widersinnig und verschärft die ohnehin angespannte Versorgungslage weiter. Die Konsequenzen wären unabsehbar. Verliert ein Standort alle Leistungsgruppen bei einer Unterschreitung? Verliert er einzelne Leistungsgruppen und mit welcher Begründung? Diese untaugliche Verknüpfung gab es bereits in einer ersten Fassung des KHVVG. Sie ist dann aber aus guten Gründen wieder verworfen worden.
Statt zusätzlicher Hürden brauchen die Krankenhäuser Planungssicherheit, praktikable Regeln und politische Verlässlichkeit. Denn unser eigentlicher Auftrag ist die Patientenversorgung.
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