"Wie gewonnen, so zerronnen", muss man fast sagen, wenn man auf die aktuellen politischen Entscheidungen der Bundesregierung für die Krankenhäuser blickt. Während im Koalitionsvertrag ein finanzieller Ausgleich für die inflationsbedingt gestiegenen Kosten aus den Jahren 2022 und 2023 von 4 Milliarden Euro vereinbart war, hat das Bundesgesundheitsministerium nun im Rahmen seiner kurzfristigen Einsparbeschlüsse fast die Hälfte dieser Mittel, nämlich 1,8 Milliarden Euro, wieder bei den Krankenhäusern eingesammelt. Das bedeutet nicht nur einen deutlichen Vertrauensverlust in die Verlässlichkeit der Politik. Vor allem besteht die Gefahr, dass diese 1,8-Milliarden-Euro-Einsparung basiswirksam auch in den Jahren ab 2027 fortwirkt. Der Mechanismus ist klar: Wenn wir die Landesbasisfallwerte und die Psychatrieentgelte im kommenden Jahr nicht entsprechend der Kostenentwicklung erhöhen können, fehlt diese Finanzierung auch in allen Folgejahren.
Nun haben die Länder zurecht darauf hingewiesen, dass es nicht sein kann, dass die Bundesregierung nahezu ausschließlich die Krankenhäuser belastet, um Geld für die GKV einzusammeln. In der Konsequenz haben die Länder den Vermittlungsausschuss zu der entsprechenden Gesetzgebung einberufen. Für uns muss es jetzt im Rahmen dieses Vermittlungsverfahrens darum gehen, nicht nur die Auswirkungen dieses Sparbeschlusses für das Jahr 2026 zu betrachten. Es geht vor allem darum, die Folgewirkungen in den Landesbasisfallwerten und den Psychatrieentgelten zu korrigieren.
Die Krankenhäuser brauchen endlich Verlässlichkeit und eine faire Refinanzierung der von ihnen geleisteten Patientenversorgung. Die Politik muss sich nachhaltig an ihren eigenen Ansprüchen messen lassen: Bürokratieabbau, Gleichwertigkeit von Lebensbedingungen in allen Regionen, Planungssicherheit und auskömmliche Finanzierung sind essenzielle Voraussetzung für die Klinikträger, um auch mittel- und langfristig die Patientinnen und Patienten auf hohem Niveau versorgen zu können.