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Krankenhausfinanzierung
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InEK veröffentlicht Konzept zur Ermittlung des Vorhaltevolumens
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Das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) hat fristgerecht am 30.09.2025 das „Konzept zur Vorgehensweise bei der Ermittlung des Vorhaltevolumens für ein Land, eine Leistungsgruppe und einen Krankenhausstandort gemäß § 37 Absatz 1 Satz 5 KHG“ veröffentlicht.
Das Konzept beschreibt die Berechnungen für das Jahr 2026 auf Grundlage der aktuellen Rechtslage und unter Berücksichtigung der im Haushaltsbegleitgesetz 2025 angekündigten Änderungen. Die Berechnungen für 2026 sind ausschließlich als Information vorgesehen und erfolgen nur, wenn ein Bundesland die Leistungsgruppen zugewiesen und an das InEK übermittelt hat.
Das Dokument ist auf der InEK-Homepage im Verzeichnis „aG-DRG-System 2026“ abrufbar: Veröffentlichung nach § 37 Absatz 1 Satz 5 KHG
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