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Ärztliche Personalbemessung
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Startschuss für die Erprobung des ÄPS-BÄK-Instruments
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Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die KPMG mit der Erprobung des Ärztlichen Personalbemessungsinstruments der Bundesärztekammer (ÄPS-BÄK) beauftragt. Ziel ist es, das Instrument in somatischen Fachabteilungen für Erwachsene und Kinder auf Praxistauglichkeit zu testen.
Die ausgewählten Referenzkrankenhäuser werden Ende August 2025 direkt von KPMG kontaktiert. Die Datenerhebung erfolgt über etwa drei Wochen und erfasst in bis zu drei Fachabteilungen alle notwendigen Informationen. Die Eingabe der Daten erfolgt über eine browserbasierte Online-Maske der BÄK.
KPMG begleitet die Erprobung mit einem umfassenden Unterstützungsangebot – inklusive Hotline, E-Mail-Support und Webinaren.
Wichtig: Für ausgewählte Häuser ist die Teilnahme gesetzlich verpflichtend (§ 137m Abs. 2 S. 3 SGB V).
Weitere Informationen finden Sie hier.
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