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Am 17. Juli hat das Bundeskabinett vier Gesetzentwürfe des Bundesministeriums für Gesundheit beraten und beschlossen - allen voran die Notfallreform. Dieses „Gesetz zur Reform der Notfallversorgung“ (NotfallG) hat nach Ansicht der DKG die richtige Zielsetzung.
Dazu sagte der DKG-Vorstandsvorsitzende Dr. Gerald Gaß der Rheinischen Post: "Wenn diese Reform gelingt, können sich Patientinnen und Patienten darauf verlassen, dass sie bei akuten Behandlungsnotwendigkeiten zeitnah dort versorgt werden, wo es ideal für sie ist. Die Steuerung in die richtige Versorgungsebene über die telefonische Leitstelle ist zentral für die adäquate Versorgung, um zu verhindern, dass bestimmte Bereiche wie die ambulanten Notfallaufnahmen in den Kliniken weiterhin überlastet werden.
Der Entwurf sieht vor, dass das Zusammenspiel von Notaufnahme der Krankenhäuser, Notdienstpraxen und auch telemedizinischen und aufsuchenden Notdiensten aufeinander abgestimmt und harmonisiert wird. Für uns besonders bedeutend ist, dass diese verbesserte Patientensteuerung sich positiv auf die Arbeitssituation in den Notaufnahmen auswirken wird. Voraussetzung, um dies wirklich umzusetzen, ist, dass die Vernetzung der Rufnummern 112 und 116117 und die Verpflichtung der Kassenärztlichen Vereinigungen tatsächlich eins zu eins umgesetzt werden.
Gerade für die KVen sind die Ziele der Reform eine Herausforderung: Sie müssen telefonische Leitstellen zur Ersteinschätzung und Beratung der Patienten besetzen, Telemedizinische Dienste und aufsuchende Hilfen anbieten."
Dem Redaktionsnetzwerk Deutschland sagte er: "Kritisch ist aber, dass im Gesetz noch immer eine auskömmliche Finanzierung der Leistungen, die von den Krankenhäusern im zukünftigen System der ambulanten Notfallversorgung erbracht werden sollen, fehlt. Wir kommen aus einer Situation, in der die ambulante Notfallversorgung ein erhebliches Zuschussgeschäft für Krankenhäuser ist. So laufen jährlich Milliarden-Defizite auf. Aufgrund der hohen Defizite im Kernbereich der Krankenhäuser muss der Gesetzgeber eigentlich handeln."
Neben der Notallreform wurde auch das „Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz“ (GDAG) beschlossen (siehe dazu die Pressemitteilung in diesem Newsletter). Hinzu kam das „Gesetz zur Stärkung der Öffentlichen Gesundheit“, in dem ein Bundesinstitut für Prävention und Aufklärung in der Medizin (BIPAM) verankert ist, das mit Sitz in Köln ab Januar die Aufgaben der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung und in Teilen auch des Robert Koch-Instituts übernehmen soll. Und noch das „Dritte Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes“, das die sogenannte Überkreuzspenden von Nieren möglich machen soll.
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