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Europäischer Gesundheitsdatenraum (EHDS)
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Rat der Europäischen Union unterstützt DKG-Kritik
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Die Debatte zum Europäischen Gesundheitsdatenraum geht in ihre entscheidende Phase. Am 6.12. hat der Rat seine Stellungnahme veröffentlicht. Kommende Woche stehen die Entscheidungen im Plenum an. Spannend wird dann der Trilog zwischen dem Europäischen Parlament, der Kommission und dem Ministerrat, der möglicherweise noch in diesem Jahr beginnen wird und noch vor Ende der Legislaturperiode zum Abschluss kommen soll.
Für die Krankenhäuser ist es zentral, dass der Rat die Sorge adressiert hat, dass Krankenhäuser als „datenhaltende Stellen“ verpflichtet werden könnten, die bei ihnen gespeicherten Gesundheitsdaten für externe Forschung auf Anfrage aufzubereiten und zur Verfügung stellen zu müssen. Dies hatte die DKG bereits in ihrer Stellungnahme zum Kommissionsentwurf vom 22. Mai 2022 wegen des extrem hohen organisatorischen und technischen Aufwands kritisiert. Zudem stellt der Rat in seiner Position klar, dass es für die BürgerInnen eine Widerspruchsmöglichkeit gegen die Anlage einer elektronischen Patientenakte geben solle. Dies wurde aus dem in der vergangenen Woche veröffentlichten Kompromissvorschlag der zuständigen Parlamentsausschüsse nicht deutlich und führte zu Kritik. Der Rat entschärft beide Kritikpunkte nun mit Verweis auf den Gestaltungsspielraum der Mitgliedstaaten. Damit wäre auch in Deutschland eine bessere Kompatibilität mit den Digitalisierungsgesetzen gegeben und mögliche Belastungen für die Datenbereitstellung an Datennutzende könnten abgemildert werden.
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