Hohes Potential für die Versorgung und Kontroversen
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In der ebenfalls am 15. November stattgefundenen Anhörung zum Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) ist deutlich geworden, dass noch erhebliches Potential für verbesserte Bedingungen zur Gesundheitsdatennutzung besteht. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft begrüßte die Gesetzesinitiative zwar grundsätzlich in ihrer Stellungnahme. Kontrovers diskutiert wurde allerdings die im Entwurf vorgesehene Möglichkeit der Kranken- und Pflegekassen, die bei ihnen gespeicherten Abrechnungsdaten zur automatisierten Erkennung individueller Gesundheitsgefährdungen zu nutzen und die Versicherten hierüber direkt zu informieren. Während die Krankenkassenvertreter den Vorschlag nachdrücklich unterstützten, wiesen eine Vielzahl anderer Sachverständiger darauf hin, dass damit die Therapiefreiheit der Ärztinnen und Ärzte unterlaufen und Vertrauen der Versicherten verspielt werden könnte. An anderen Stellen springe der Gesetzentwurf allerdings auch zu kurz. So wurde angemerkt, dass es zusätzliche Möglichkeiten zur datenschutzkonformen Verknüpfung unterschiedlicher Datenquellen (z.B. Daten des Forschungsdatenzentrums mit Daten des Intensivregisters) geben müsse und dass den Leistungserbringern bessere Verarbeitungs- und Verknüpfungsbedingungen für die Nutzung der bei ihnen gespeicherten Daten zur Qualitätssicherung und Forschung – insbesondere auch im Hinblick auf den Datenaustausch in Verbundstrukturen – eingeräumt werden müssten.
Link zur Anhörung: Deutscher Bundestag »
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