Online-Fortbildungen zu Kinderschutz und Schutzkonzepten

Krankenhäuser, in denen Kinder und Jugendliche behandelt werden, können mit (Verdachts-)Fällen sexueller Gewalt konfrontiert sein. Mögliche Konstellationen sind:

  • sexuelle Übergriffe unter Kindern und Jugendlichen, die sich in der Klinik aufhalten,
  • sexueller Missbrauch von Kindern und Jugendlichen durch Personen, die nicht an der Klinik tätig ist (z.B. innerfamiliärer Missbrauch, externer Fremdtäter),
  • sexueller Missbrauch durch eine an der Klinik tätige Person.

Krankenhäuser stehen in der Pflicht, als Schutz- und Kompetenzort für die ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen zur Verfügung zu stehen. Die Kliniken müssen Strukturen und Abläufe so gestalten, dass Grenzüberschreitungen erkannt und benannt werden können. Sie müssen Maßnahmen ergreifen können, die Missbrauch stoppen und verhindern („kein Tatort werden“). Schutzort bedeutet auch, dass Krankenhäusern Kindern und Jugendlichen, die von sexueller Gewalt betroffen sind, Unterstützung und Hilfe anbieten. Das kann durch Schutzkonzepte in Krankenhäusern erreicht werden.

Online-Fortbildungsmöglichkeiten zu Schutzkonzepten und Kinderschutz: 

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