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Pauschalzuschlag
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121 Krankenhäuser im ländlichen Raum werden mit 60 Millionen Euro gefördert
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Im kommenden Jahr erhalten bis zu 121 bedarfsnotwendige Krankenhäuser im ländlichen Raum durch die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) eine pauschale Förderung zwischen 400.000 und 800.000 Euro je Haus. Der gesetzlich vorgegebene Zuschlag beträgt insgesamt maximal 60,2 Millionen Euro und soll die stationäre Versorgung der Bevölkerung in diesen Gebieten sicherstellen.
Trotz dieser pauschalen Zuschläge konnten einige Kliniken, Geburtsabteilungen und Pädiatrien ihren Betrieb nicht weiter aufrechterhalten. Das erklärt auch, weshalb in diesem Jahr weniger Standorte gefördert werden als in den Vorjahren.
Die DKG setzt sich deshalb für verbesserte finanzielle Rahmenbedingungen für alle Krankenhäuser ein.
zur Vereinbarung und Liste der bedarfsnotwendigen Kliniken »
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