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Digitalisierung des Gesundheitswesens
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Digital-Gesetz ohne nachhaltige Finanzierungsperspektiven
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Das vom Bundesrat gebilligte Digital-Gesetz bringt viele Neuerungen für die Kliniken. Zwar ist der Gesetzgeber den Forderungen der DKG nach einer Verschiebung des Termins für die verpflichtende Einführung des E-Rezepts auf den 1. Januar 2025 sowie nach verbesserten Möglichkeiten zur telemedizinischen Leistungserbringung in der ambulanten Krankenhausbehandlung nachgekommen. Leider fehlen jedoch Regelungen, um den Betrieb der mit dem KHZG eingeführten digitalen Lösungen weiter zu finanzieren, wie dies von der DKG gefordert wird.
Gleichzeitig kommen ab dem 15. Januar 2025 mit der verbindlichen Einführung der elektronischen Patientenakte auf Basis des Opt-out-Prinzips umfangreiche Pflichten zur Bereitstellung von Daten und Dokumenten auf die Krankenhäuser zu. Um den bürokratischen Mehraufwand für das klinische Personal zu minimieren, fordert die DKG eine reibungslose Integration in die Primärsysteme, für die auch das neu geschaffene Kompetenzzentrum für Interoperabilität Sorge tragen sollte.
Zum Beschlusstext des Bundesrats »
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