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Verordnung des BMG
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Kurz vor dem Jahresende werden auch im Bundesministerium für Gesundheit die Schreibtische aufgeräumt. So kam die Verordnung zu einer speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG-V) am 19. Dezember bei den beteiligten Verbänden an und wurde am 21. Dezember im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Leider war es aber dem BMG nicht möglich gewesen, Abrechnungsregelungen in dieser Verordnung zu fixieren. Nun tritt die Verordnung zum 1.1.2024 in Kraft, ohne Abrechnungsregelungen, die müssen die Selbstverwaltungspartner bis April festlegen. Die DKG hat dem BMG deshalb geschrieben und es aufgefordert, Klarstellungen für die Abrechnung der Zusatzentgelte und der tagesbezogenen Pflegeentgelte wieder in die Verordnung aufzunehmen.
Die Verordnung »
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