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Erst in der vergangenen Woche ist bekannt geworden, dass das Bundesgesundheitsministerium (BMG) Eckpunkte zum Bürokratieabbau vorgelegt hat, wie es § 220 Abs. 4 des SGB V vorsieht. Das soll dem Vernehmen nach schon am 30. September geschehen sein.
Leider bleibt der Inhalt hinter allen Erwartungen zurück. Nur sieben Vorschläge hat das BMG für den stationären Bereich vorgelegt, davon sind vier bereits umgesetzt. Unter den Vorschlägen findet sich z.B. eine geplante "Stellungnahme der Regierungskommission zum Bürokratieabbau" und "Entbürokratisierung im Rahmen der Krankenhausreform". Immerhin verspricht ein dritter Punkt "Abschaffung der Abrechnungsprüfungen in der stationären Kinder- und Jugendmedizin".
Zudem wird auf das Eckpunktepapier für die Krankenhausreform vom 10. Juli 2023 verwiesen sowie auf die darin vorgesehene Integration des Fixkostendegressionsabschlags in die Vorhaltevergütung, den Wegfall des Zuschlags für ländliche Krankenhäuser und Vereinheitlichung der MD-Prüfungen mit den zukünftigen Prüfungen der Qualitätskriterien der Leistungsgruppen.
Das BMG erwähnt in seinem Bericht auch das Krankenhaustransparenz-gesetz. Doch gerade dieses Gesetz wird für die Krankenhäuser noch mehr Bürokratieaufwand und noch mehr Doppelstrukturen bedeuten. Im BMG läuft es unter "Entbürokratisierung".
Minister Lauterbach hat bereits angekündigt, dass er noch "vor Weihnachten" den Entwurf eines Entbürokratisierungsgesetzes vorlegen wird. Die DKG wird sich aktiv in das Gesetzgebungsverfahren einbringen und alles daran setzen, dass das Gesetz nicht auf die enttäuschenden Ankündigungen im BMG-Eckpunktepapier beschränkt bleibt, sondern für die Krankenhäuser tatsächlich spürbare Bürokratieentlastungen auf den Weg bringt.
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