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Obwohl Gesundheitsminister Lauterbach mehrfach zugesagt hat, eine Auswirkungsanalyse über die Folgen der Reform für die Krankenhausstruktur in Deutschland vorzulegen, bleibt er diese bis heute schuldig. Ganz offensichtlich will die Ampel-Regierung die gravierenden Folgen ihrer Krankenhausreform vor der Öffentlichkeit zurückhalten. Auch die Abgeordneten müssen wissen, dass sie an den Folgen der Reform für ihre Wahlkreise gemessen werden, wenn sie ihr zustimmen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hatte bereits sehr früh nach Bekanntwerden der ersten Vorschläge der Regierungskommission eine Auswirkungsanalyse auf Basis der realen Versorgungsdaten vorgelegt. Diese Analysen haben gezeigt, dass infolge der Reform wesentliche Teile der bisherigen Krankenhausstrukturen wegfallen würden.
In wenigen Tagen werden die Mitglieder des Bundestags über einen Gesetzentwurf entscheiden, der die zukünftigen Rahmenbedingungen zur Finanzierung und Krankenhausplanung grundlegend verändert. Die Bedingungen für die Krankenhausversorgung sollen sich fundamental ändern. Abgestimmt wird über die größte Krankenhausreform seit 20 Jahren, wie der Minister und seine Ampelmitstreiter aus den Fraktionen mit wohlgesetzten Worten verkündeten.
Das vom Minister vorgesehen Instrument zur Folgeabschätzung ist absolut unzureichend, kommt zu spät und ist durch nichts validiert. Es ist eine Abschätzung ohne jede wissenschaftliche Grundlage, die einer ungesicherten Wette auf die Zukunft entspricht.
Es wird viel versprochen und angekündigt, aber es werden keinerlei Fakten vorgelegt. Die Abgeordneten sollen offensichtlich nach Treu und Glauben und dem Prinzip Hoffnung fundamental neue Rahmenbedingungen für die Krankenhausversorgung in Deutschland beschließen.
Wir fordern den Bundesgesundheitsminister und die Bundesregierung deshalb erneut auf, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier aber auch die Öffentlichkeit endlich umfassend darüber aufzuklären: - Wie sich die wirtschaftlichen Grundlagen für die einzelnen Krankenhausstandorte durch den Umstieg auf das neue Finanzierungssystem konkret verändern werden.
- Welche Behandlungsangebote die einzelnen Krankenhäuser perspektivisch noch vorhalten können, wenn Sie zukünftig die neuen Personal- und Strukturanforderungen der Leistungsgruppen erfüllen müssen. Wo werden Behandlungsangebote wegfallen, wo können sie neu entstehen?
- Sind die umliegenden Krankenhäuser mit Blick auf deren Kapazitäten in der Lage, die zusätzlichen Patientinnen und Patienten aufzunehmen, die durch den Wegfall von Leistungsgruppe an anderer Stelle neu verteilt werden müssen, oder werden lange Wartezeiten für die Bevölkerung in den betroffenen Regionen entstehen?
- Wie verändern sich die Fahrtzeiten für die Bevölkerung in den Regionen, in denen Standorte oder Leistungsgruppen wegfallen?
- Wie wirken sich die vom Bundesgesundheitsministerium angekündigten Mindestfallzahlen auf die Möglichkeiten aus, Behandlungsangebote auch zukünftig noch flächendeckend aufrechtzuerhalten?
- Führt die Vorhaltefinanzierung tatsächlich zu „Entökonomisierung“ und „Existenzsicherung“, und was bedeutet das konkret für die einzelnen Standorte im Vergleich zum aktuellen Finanzierungssystem?
- Wie wirkt sich das neue Finanzierungssystem im Vergleich zum aktuellen System auf die Einnahmeentwicklung der Krankenhäuser aus, die nach dem politischen Willen komplexere Behandlungen einstellen sollen und damit weniger Patientinnen und Patienten behandeln?
- Wie wirkt sich das neue Finanzierungssystem im Vergleich zum aktuellen System auf die Einnahmeentwicklung der Krankenhäuser aus, die nach dem politischen Willen zusätzliche Patientinnen und Patienten behandeln sollen?
- Wie wirkt sich die Ankündigung des Ministers zur „Nachfinanzierung der Tariflohnentwicklung 2024“ konkret auf die Landesbasisfallwerte aus, und was bedeutet das für die einzelnen Krankenhäuser mit Blick auf deren aktuelle wirtschaftliche Notlage?
- Wieviel neue Bürokratie und Regulierung schafft dieses Gesetz? Welche zusätzlichen Bürokratiekosten entstehen für die Krankenhäuser?
Bevor diese Fragen nicht beantwortet sind, kann es kein Bundestagsmitglied mit seiner Verantwortung und seinem Gewissen vereinbaren, dieser Reform zuzustimmen. Auch die Bevölkerung, die Wählerinnen und Wähler sowie die Krankenhaus-Beschäftigten in den Wahlkreisen werden diese Fragen den Abgeordneten stellen und konkrete Antworten erwarten. Nur durch objektive Fakten, Transparenz und offene Kommunikation wird die Politik das Vertrauen der Menschen in ihre Verlässlichkeit gewinnen können. Es geht bei dieser Abstimmung nicht um die Rechtsverordnung zur Normierung der Beschaffenheit von Angelhaken, sondern um einen fundamentalen Bestandteil der sozialen Daseinsvorsorge.
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