von Dr. Gerald Gaß
An diesem Freitag ist das Krankenhausreformanpassungsgesetz, kurz KHAG, mit den Stimmen der Regierungsmehrheit durch den Bundestag gegangen. Der Anspruch der jetzigen Bundesregierung war und ist, mit dem Gesetz voller Anpassungen die noch aus der Lauterbach-Zeit stammende Krankenhausreform zu einem guten Ende zu führen und das Kapitel abzuschließen. Aus Sicht der Krankenhäuser bleiben jedoch viel zu viele Baustellen offen, um die die Politik weiterhin einen großen Bogen macht. Das betrifft insbesondere die Finanzierung.
Doch das Gute zuerst: Krankenhäuser und Länder haben jetzt Planungssicherheit, was das Leistungsspektrum betrifft. Was welches Krankenhaus künftig anbieten soll, können die Beteiligten nun auf verlässlicher Grundlage vereinbaren. Was bleibt ist die wirtschaftliche Prekarität der Krankenhausversorgung. Vielfach postuliertes Ziel der Reform war und ist, dass Behandlungen aus kleineren Häusern in größere verlegt werden. Das wird in unserem Fallzahl-abhängigen Finanzierungssystem zwangsweise dazu führen, dass viele kleinere Häuser in wirtschaftliche Schieflage geraten. Anders als es Ex-Minister Lauterbach immer behauptet hat, werden davon nicht Großstadt-Kliniken betroffen sein, in deren unmittelbarer Nähe es ausreichend Alternativen gibt. Existenzbedrohende Einnahmeausfälle werden vor allem die Krankenhäuser betreffen, die in ländlichen Regionen weit und breit der einzige Versorger sind. In diesem Zusammenhang ist es fatal, dass sich die Bundesregierung nicht dazu durchringen konnte, das untaugliche Konzept zur Vorhaltefinanzierung aus der Lauterbach-Zeit zu reformieren. Dieses wird keinesfalls kleine Kliniken vor Insolvenz und Schließung bewahren, ist es doch nach wie vor abhängig von den Fallzahlen. Schon heute geben die Kommunen jedes Jahr viele Milliarden aus, um die Defizite ihrer Krankenhäuser auszugleichen. Private und freigemeinnützige Kliniken können noch nicht einmal auf Kommunalfinanzen zurückgreifen und ziehen sich zwangsweise aus der Versorgung zurück. Um dieses Problem drückt sich die Politik nach wie vor. Das bedeutet nichts anderes, als dass sich der kalte Strukturwandel der wirtschaftlich bedingten Schließungen fortsetzt und nicht durch geplante und bedarfsorientierte Veränderungen ersetzt wird.
Der Umgang der Bundesregierung mit der Vorhaltefinanzierung erinnert an die jüngste Flut an Einsparvorschlägen zur Sanierung der GKV-Beitragsfinanzen. Statt das Problem an der Wurzel zu packen und ernsthafte Strukturreformen anzugehen – etwa vollständige Refinanzierung der Beiträge für Transfergeldempfänger, Verschlankung der Kassen-Verwaltungen usw. – blieb es bei fantasielosen Vorschlägen von Leistungskürzungen. Nachhaltige Verbesserungen wird auf diese Weise niemand erreichen. Und so verhält es sich auch bei der wirtschaftlichen Sicherung der Kliniken. Wer immer alles auf die lange Bank schiebt, wird irgendwann merken, dass auch die längste Bank ein Ende hat. Unser Vorschlag bleibt: Bestehende Sicherstellungsinstrumente ausbauen, verstärkt anwenden und mittelfristig ein Konzept entwickeln, das die Vorhaltefinanzierung tatsächlich sichert.