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von Dr. Gerald Gaß
Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung ihr Krankenhausreformanpassungsgesetz – kurz: KHAG – beschlossen und damit das lange und zähe Kapitel der Krankenhausreform beendet, das bereits zu Anfang der Amtszeit des vorhergehenden Bundesgesundheitsministers begann. Doch ob dieses KHAG nun tatsächlich das Ende der Reformdebatte ist, bleibt ernsthaft zu bezweifeln. Zu vieles in dem Gesetz deutet darauf hin, dass in den kommenden Jahren einiges an Anpassungsbedarf zusammenkommen wird.
Das Gesetz wird die Bundesländer bei der Krankenhausplanung weitgehend entmachten. Dass die Länder nun nur noch in einem engen Korridor über Ausnahmen von den kleinteiligen Personal- und Strukturvorgaben für die Leistungsgruppen entscheiden können, ist eine schlechte Nachricht vor allem für Menschen, die in dünn besiedelten Regionen leben oder für eine bestimmte Behandlung eine kleine aber hochspezialisierte Klinik nutzen möchten. Hier drohen Leistungseinschränkungen. Hinzu kommt, dass sich die Länder auch noch mit den Kassen in solchen Fragen abstimmen müssen. Die Krankenhausplanung wird damit in die Hände der Kostenträger mit ihren ureigenen Interessen gelegt. Das kann nicht das Ende einer langen Debatte zur Krankenhausreform sein.
Nichts geändert hat sich auch bei der untauglichen Vorhaltefinanzierung. Ex-Minister Lauterbach hatte sie einst mit dem Versprechen entwickelt, versorgungsnotwendige Krankenhäuser mit geringen Fallzahlen zu sichern, da diese meistens die einzigen Versorger über weite Entfernungen in vielen ländlichen Regionen sind. Schon jetzt sind es überwiegend solche Kliniken, die Insolvenz anmelden müssen. Doch das Finanzierungskonzept erfüllt sein Versprechen nicht ansatzweise. Im Gegenteil, es zementiert die Fallzahlenabhängigkeit und wird Kliniken sogar verstärkt in das Hamsterrad von immer mehr Leistung zwingen. Der Vorschlag der DKG war simpel, wurde aber nicht erhört: Vorhaltefinanzierungskonzept aussetzen, bestehende Instrumente ausweiten und mittelfristig ein besseres Konzept entwickeln.
Neben vielen anderen Baustellen, etwa der überstürzten Anwendung der Hybrid-DRGs auf rund zwei Millionen Fälle, wird es beim Bundes-Klinikatlas besonders absurd. Angesichts mehrerer bereits existierender Krankenhaussuchmaschinen – sei es das Deutsche Krankenhausverzeichnis oder Angebote der Kassen – war bereits vor dem Start klar, dass es sich hier um eine völlig überflüssige Steuergeldverschwendung handelt. Dass es aber noch schlimmer kommen könnte, zeigte die von Ex-Minister Lauterbach als „Transparenzatlas“ angepriesene Suchmaschine erst nach ihrem Launch: Massenhaft fehlerhafte und schlampig verarbeitete Daten führten Patientinnen und Patienten in die Irre und schadeten dem Ruf vieler Kliniken. In der Folge dampfte das Gesundheitsministerium den Atlas dermaßen ein, dass er nun komplett nutzlos wurde. Bis heute listet er noch nicht einmal 30 von mehreren Tausend Behandlungen auf, die deutsche Krankenhäuser anbieten. Statt diesen geballten Unsinn einfach abzuschalten und die bereits verschwendeten Steuergelder als Lehrgeld zu verbuchen, will die Bundesregierung am Atlas festhalten. Bisher hat es die neue Ministerin leider auch hier nicht geschafft, über den Schatten des erfolglosen Ex-Ministers Lauterbach zu springen und eigene krankenhauspolitische Akzente zu setzen.
Zuletzt wird es vor allem die Beschäftigten der Krankenhäuser treffen, dass die Bundesregierung keinerlei Schritte in Richtung Entbürokratisierung unternommen hat. Im Gegenteil, viele neue kleinteiligste Regelungen verschärfen das Problem weiter. Vielerorts sind in den vergangenen Jahren Krankenzimmer in Büros umgewandelt worden, mehr als ein Drittel ihrer Arbeitszeit müssen Pflegekräfte und ärztliche Beschäftigte bereits mit Dokumentation verbringen, und die Krankenhäuser bauen zwar massiv Personal auf, beim Patienten kommt davon aber kaum etwas an, da der Großteil der neu verfügbaren Arbeitskraft und -zeit direkt in die Bewältigung der Bürokratie fließt. Das wird in den kommenden Jahren nun nicht besser, sondern eher schlechter.
Alles in allem hat man schon wieder das Gefühl, dass die Gesundheitspolitik der Bundesregierung ohne Kompass durch den Nebel selbstgeschaffener überkomplexer Regulierungen irrt. Eine gerade Linie oder ein Ziel sind nicht erkennbar. Auf die aggressive, unversöhnliche und vor allem völlig gescheiterte Linie des ehemaligen Ministers Lauterbach folgt nun Orientierungslosigkeit und mangelnde Entschlossenheit. Es bleibt daher unwahrscheinlich, dass dieses Gesetz nun ausreicht, die Krankenhäuser und die stationäre Versorgung für die kommenden Jahre oder sogar Jahrzehnte sicher aufzustellen. Die nächste Gesetzesanpassung ist geradezu vorgezeichnet. Die Regierung hat hier eine Chance verpasst.
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