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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat ein Konzept zur Reform der Notfallversorgung in Deutschland vorgelegt. Das Reformvorhaben gehört zu den dringendsten der Gesundheitspolitik, die Ampel-Regierung konnte ihre Vorstellungen nicht rechtzeitig vor ihrem Bruch umsetzen.
Für die DKG sind zwei Punkte wesentliche Voraussetzung einer wirksamen Reform: Eine Leitstelle muss für Hilfesuchende unkompliziert und verlässlich erreichbar sein und sie nach einer kompetenten Ersteinschätzung in die korrekte Behandlungsschiene leiten. Für ambulante Fälle, die weniger dringlich sind, muss die Leitstelle kurzfristig Termine bei niedergelassenen Ärzten organisieren können.
An den Krankenhäusern sollen Integrierte Notfallzentren (INZ) eingerichtet werden. Krankenhäuser und niedergelassene Ärzte betreiben diese kooperativ. Das Maß der Kooperation soll sich an den Gegebenheiten der Versorgung vor Ort orientieren. Diese Struktur trägt damit der Realität der Notfallversorgung in Deutschland Rechnung, in der die meisten Menschen selbstverständlich eine Krankenhaus-Notaufnahme aufsuchen, auch wenn es sich nicht um einen tatsächlichen Notfall handelt. Notaufnahmen dienen vielerorts bereits als erste Anlaufstelle auch bei sogenannten Bagatellfällen, wenn es in der Arztpraxis keine Termine gibt oder diese geschlossen haben. Die Folge sind überlastete Notaufnahmen, stundenlange Wartezeiten und wirtschaftliche Probleme für die Kliniken, da die heutige Finanzierung der Notfallversorgung ihrer Realität nicht mehr gerecht wird.
Die DKG fordert daher auch ein reformiertes Finanzierungskonzept, das den tatsächlichen Kosten der heutigen Notfallversorgung angemessen ist. Auch Kliniken, die nicht über ein INZ verfügen werden, bei denen aber anzunehmen ist, dass Hilfesuchende sie trotzdem selbständig aufsuchen, muss die Notfallversorgung angemessen vergütet werden.
Die DKG weist auf die dringende Notwendigkeit hin, die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung massiv zu verbessern.
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