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Qualitätssicherung
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Neues QS-Verfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ startet 2026
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Am 1. Januar 2026 startet das neue Qualitätssicherungsverfahren „Diagnostik und Therapie der Sepsis“ (QS Sepsis) in der Richtlinie zur datengestützten einrichtungsübergreifenden Qualitätssicherung (DeQS-RL).
Das neue Qualitätssicherungsverfahren soll Krankenhäuser dabei unterstützen, die Behandlung von Patientinnen und Patienten mit Sepsis weiter zu verbessern. Es beinhaltet sowohl Anforderungen an die Struktur- und Prozessqualität als auch an die Ergebnisqualität (Sterblichkeit, Auftreten von Folgeerkrankungen einer Sepsis) der stationären Versorgung. Einbezogen werden gesetzlich versicherte erwachsene Patientinnen und Patienten mit Sepsis. Für das Verfahren müssen Krankenhäuser eine fall- und eine einrichtungsbezogene QS-Dokumentation ausfüllen; weiterhin werden Sozialdaten bei den Krankenkassen erhoben. Neben der Besonderheit, dass sich das neue Qualitätssicherungsverfahren auf nahezu alle medizinischen Abteilungen im Krankenhaus erstrecken wird, werden erstmalig in der datengestützten Qualitätssicherung mit dem Qualitätsindikator „Therapieleitlinie zur antiinfektiven Therapie unterstützt durch ein multidisziplinäres Antibiotic-Stewardship-Team“ Qualitätsanforderungen im Hinblick auf die Qualifikation des Personals formuliert.
Eine Sepsis kann als lebensbedrohliche Komplikation einer Infektionskrankheit entstehen. Dabei wird die körpereigene Reaktion auf eine Infektion fehlreguliert, und es kann zu einer Schädigung der Organe kommen. Jährlich erkranken in Deutschland etwa 230.000 Menschen an Sepsis. Sie führt bei mehr als 30 Prozent der Betroffenen zum Tod. Aufgrund ihres oft rasanten Verlaufs und der damit verbundenen schweren und langanhaltenden gesundheitlichen Folgen ist eine rasche Diagnosestellung sowie eine sofortige therapeutische Intervention von entscheidender Bedeutung für das Überleben.
Weitere Informationen zu QS Sepsis hat das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hier zur Verfügung gestellt. Insbesondere befindet sich dort unter „Zusatzinformationen – Begleitdokumente“ ein Informationsschreiben des IQTIG zum Start des neuen Qualitätssicherungsverfahrens.
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