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Selbstverwaltung
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Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt Ausweitung der Hybrid-Leistungen
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Der ergänzte erweiterte Bewertungsausschuss (ergEBA) hat gegen die Stimmen der Deutschen Krankenhausgesellschaft eine weitreichende Entscheidung zur Leistungsauswahl bei den Hybrid-DRGs getroffen. Sowohl die unparteiischen Mitglieder als auch die beiden anderen Vertragsparteien GKV-Spitzenverband und Kassenärztliche Bundesvereinigung folgten dabei strikt den gesetzlichen Vorgaben und adressierten rund eine Million Fälle. Um dieses Volumen zu erreichen, wurden auch Zwei-Tages-Fälle (mit zwei Übernachtungen) in die Fallzahlermittlung einbezogen – eine Entscheidung mit weitreichenden Folgen.
Die Folge: Eine massive Ausweitung der Hybrid-Leistungen, ohne dass die notwendigen strukturellen und konzeptionellen Rahmenbedingungen bisher sichergestellt sind. Weder liegt eine ganzheitliche Versorgungsplanung von Voruntersuchung über Behandlung bis zur Nachsorge vor, noch wurde eine Vergütungslogik etabliert, die neben Fallpauschalen auch Zusatzentgelte oder andere Elemente zulässt. Zudem fehlt es weiterhin an verbindlichen Qualitäts- und Strukturvorgaben, die über die vertragsärztliche Qualitätssicherung hinausgehen – was gerade im Hinblick auf die Einbeziehung kurzer stationärer Verläufe dringend erforderlich wäre.
Positiv ist anzumerken, dass der ergEBA in seiner Begründung betont hat, dass Leistungen mit nicht sachgerecht vergütbaren Sachkosten künftig nicht aufgenommen werden sollen. Dies adressiert zumindest teilweise das Problem bislang nicht abbildbarer Zusatzentgelte.
Wie geht es weiter?
Bis zum 15. Mai sollen die zuständigen Institute einen Vergütungsvorschlag vorlegen. Daraufhin haben die Vertragsparteien bis zum 30. Juni Zeit, eine Einigung über die konkrete Vergütung zu erzielen. Kommt es nicht zu einer Einigung, wird erneut der ergEBA einberufen.
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