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BSG-Urteil
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Ambulante Geburt muss vergütet werden
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Krankenhäuser haben ein Recht auf Vergütung auch ambulanter Geburten. Das hat das Bundessozialgericht mit Urteil vom 20. Februar 2025 (Az. B 1 KR 6/24 R) entschieden. Demnach fällt auch für ambulante Geburten die Mindestfallpauschale für stationäre Entbindungen an.
Die ikk classic hatte einem Dresdner Krankenhaus zuvor die Vergütung einer ambulanten Geburt verweigert.
Die Richter wiesen darauf hin, dass die ambulante Geburt im Krankenhaus ein Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter sei. Dadurch habe das Krankenhaus auch einen Vergütungsanspruch. Da aber eine Vergütungsregelung für die ambulante Geburt fehle, könne der Gesetzgeber nur die für stationäre Geburten geltende Mindestfallpauschale zur Vergütung vorsehen. Zudem unterscheide sich die ambulante Entbindung in ihren Kernleistungen nicht von der stationären. Vorbereitungen, Entbindung und Nachsorge im Kreißsaal entsprechen denen einer komplikationslos verlaufenden stationären Entbindung.
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