|
Digitalisierung
|
|
Weiter Probleme mit Implantateregister
|
|
|
Die DKG erreichen immer mehr Rückmeldungen zu zahlreichen Problemen mit dem Implantateregister Deutschland (IRD), seit es Anfang des Jahres den Betrieb auch für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate aufgenommen hat. So erhalten einige Krankenhäuser keine für die Abrechnung nötige Meldebestätigung. Grund ist, dass die Produktdatenbank des IRD unvollständig ist und nicht alle Endoprothesen aufführt. Die Krankenhäuser sind allerdings verpflichtet, nur Prothesen zu verwenden, die in der Datenbank registriert sind, sonst erhalten sie keine Meldebestätigung. Grundsätzlich haben sich DKG und GKV-Spitzenverband darauf verständigt, auch ohne Meldebestätigung abzurechnen. Allerdings verweigern dies einige Kassen trotzdem. Wir fordern die Kassen auf, den Sachverhalt schnell zu klären. Die DKG hat immer den engen Zeitplan und den Betriebsstart des Registers für Endoprothesen an Hüfte und Knie sowie für Aortenklappen-Implantate zum 1. Januar 2025 kritisiert. Jetzt zeigt sich, dass tatsächlich vieles noch nicht ausgereift ist. Krankenhäuser dürfen nicht die Leidtragenden der vom Gesetzgeber geschaffenen hochkomplexen und dysfunktionalen IRD-Bürokratie sein.
|
|
|
|
|
|