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Pflegepersonaluntergrenzen
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Sanktionsvereinbarung, noch offene, strittige Verfahren
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Bei einigen Krankenhäusern gibt es auch aktuell noch ungeklärte, offene Fragestellungen im Hinblick auf die bis zum 31. Dezember 2024 geltende PPUG-Sanktionsvereinbarung. Mit der seit 1. Januar 2025 geltenden Vereinbarung soll hier Hilfestellung für die Klärung vor Ort gegeben werden.
Zum 1.1.2025 löste die neue und ausführlichere Vereinbarung ihre Vorgängerin ab. Wesentlich bei dieser neuen Vereinbarung ist eine konkrete Beschreibung der drohenden Sanktionen bei einer Überschreitung der entsprechenden Meldefristen im Rahmen der PPUG-Verordnung. Die meisten der noch offenen strittigen Sanktionsthemen aus der Vergangenheit betrafen die Sanktionierung dieser Meldeverstöße/Fristversäumnisse.
Nach der Unterzeichnung der neu verhandelten PPUG-Sanktionsvereinbarung, die am 1.1.2025 in Kraft getreten ist, haben sich GKV-Spitzenverband und die DKG auch mit den zum Teil noch ungeklärten Sachverhalten aus der Zeit vor dem 1.1.2025 befasst. Sie sind dabei gemeinsam zu der nachfolgenden Feststellung gelangt:
„Vor dem Hintergrund der Bedeutung der Pflegepersonaluntergrenzen halten die Vereinbarungspartner auf Bundesebene die jetzt vereinbarte Neuregelung der zu sanktionierenden Sachverhalte für geeignet, um auch gegebenenfalls noch ungeklärte Fragestellungen auf Ortsebene aus der ursprünglichen Vereinbarung möglichst einvernehmlich zu klären.“
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