PRESSE

DKG zur Organspende

Krankenhäuser engagieren sich für die Organspende

Die Krankenhäuser sind eine verlässliche Stütze der Organspende und -transplantation. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt daher Gesetzesreformen, die die Rahmenbedingungen für die Organspende verbessern. „Es ist richtig und notwendig, die Finanzierung und die generellen Bedingungen zu verbessern. Dazu gehört auch die Freistellung der Transplantationsbeauftragten in den Kliniken“, erklärt DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß. „Natürlich bedarf es aber auch der breiten öffentlichen Debatte. Nur so schaffen wir es, dass sich Menschen überhaupt zur Organspende bereiterklären“, so Gaß. Aufklärung und Information sind die richtigen Mittel, um eine mündige Entscheidung treffen zu können und die derzeitige Quote von 11,5 postmortalen Organspendern pro einer Million Einwohner im Jahr 2018 zu steigern.

Für die Krankenhäuser ist die Eindeutigkeit der Patientenentscheidung für oder gegen die Organspende von herausragender Bedeutung. Denn nur so kann die Klinik den Wunsch des Spenders rechtssicher umsetzen. Auch die Problematik widersprüchlicher Dokumente, etwa eine dokumentierte Zustimmung im Organspendeausweis bei gleichzeitiger Ablehnung lebensverlängernder Maßnahmen in der Patientenverfügung, muss angegangen werden.

Darüber hinaus darf Organspende für die Krankenhäuser kein finanzielles Risiko bedeuten. „Natürlich wollen und dürfen die Krankenhäuser am Organspendeprozess nichts verdienen. Es darf aber auch nicht sein, dass sie durch indirekte und Opportunitätskosten mehrbelastet werden. Es muss vielmehr eine vollständige Kostendeckung im Entnahmekrankenhaus gewährleistet sein. Die Krankenhäuser begrüßen aus diesem Grund die neuen Vergütungsregelungen im aktuellen Gesetzentwurf“, sagt Gerald Gaß.

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