PRESSE

DKG zum Änderungsantrag des BMG zur Aufnahme weiterer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in den Leistungsumfang der GKV

Initiative pro Innovation

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) begrüßt die Initiative des Bundesgesundheitsministers, die Innovationsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens zu erhalten und zu stärken. Im Rahmen der laufenden Gesetzgebung will das Ministerium die Möglichkeit schaffen, eigene Entscheidungen zu innovativen, gesellschaftlich relevanten Leistungen zu treffen, auch wenn die Selbstverwaltung nicht tätig wurde, oder aber zu einem negativen Entscheid gekommen sein sollte. Zudem gibt es Korrekturbedarf im Hinblick auf häufig medizinisch nicht sachgerechte Gerichtsentschei-dungen über Innovationen.

„Es geht um zentrale Leistungsfragen des GKV-Systems und damit um gesamtgesellschaftliche Fragestellungen, die einen breiten demokrati-schen Konsens benötigen. Und insbesondere Entscheidungen bei der Krebstherapie haben in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die dominante Kostenträgerseite in der Selbstverwaltung medizinisch  sinnvolle Leistungen oftmals verhindert hat. Die Positronen-Emissions-Tomographie (PET) ist ein Beispiel des Versagens. Seit vielen Jahren ist die PET-Diagnostik bei schwersten Krebserkrankungen in anderen Ländern fester Bestandteil der Leistungen. In Deutschland wird selbst im Jahre 2019 diese notwendige Leistung immer noch diskutiert. In vielen anderen Fällen sind zum Teil durch überzogene Evidenzanforderungen negative  Nutzenbewertungen herbeigeführt worden. Solche jahrelange Hänge-partien könnten nun endlich der Vergangenheit angehören – zu Gunsten der Patienten“, erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der DKG.

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