Diverses
Das IQWiG hat am 06.10.2006 die überarbeitete Version seiner Methoden auf seiner Homepage ( http://www.iqwig.de/index.473.html ) zur Stellungnahme veröffentlicht. Das Methodenpapier definiert die grundsätzliche Arbeitsweise des Instituts. Welchen wissenschaftlichen Grundsätzen das IQWiG folgt, ist dort ebenso festgehalten wie die Abfolge der einzelnen Arbeitsschritte beim Erstellen von Berichten, die Vergabe von Aufträgen an Dritte, die Regeln für die Anhörung von Sachverständigen, die Beteiligung von Betroffenen, das externe Review und die Publikation der Ergebnisse.
MehrAufgrund vermehrter Anfragen aus dem Mitgliederbereich möchten wir nochmals die Auswirkungen von Bewertungsverfahren des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden im Krankenhaus gem. § 137 c SGB V auf die Leistungspflicht der GKV klarstellen.
MehrWir haben bereits zu einem früheren Zeitpunkt über die Veröffentlichung der Verfahrenseckpunkte für Anfragen gem. § 6 Abs. 2 KHEntg für das NUB-Verfahren 2007 informiert.
MehrDie Selbstverwaltungspartner haben basierend auf der Vereinbarung zu § 6 Abs. 2 Satz 3 Krankenhausentgeltgesetz (KHEntgG) Neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden vom 17.12.2004 (Anlage 1) die bestehenden Verfahrenseckpunkte überarbeitet und konsentiert (Anlage 2). Diese wurden am 05.09.2006 auf der Homepage des Institutes für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) veröffentlicht (www.g-drg.de).
MehrEntsprechend der Beauftragung des Gemeinsamen Bundesausschusses vom 22.12.2004 hat das IQWiG am 20.06.2006 den abschließenden Bericht zur Entwicklung und Anwendung von Modellen zur Berechnung von Schwellenwerten bei Mindestmengen für die Koronarchirurgie vorgelegt und am 16.08.2006 auf seiner Homepage der Öffentlichkeit zur Kenntnis gebracht.
MehrWir möchten Sie darüber informieren, dass das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) zum 15.08.2006 eine vorläufige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) in der Version 2007 auf seiner Internetseite eingestellt hat (www.dimdi.de, unter der Rubrik Klassifikationen, Prozeduren).
MehrDas IQWiG hat am 26.07.2006 den oben genannten Vorbericht auf seiner Homepage (www.iqwig.de) veröffentlicht. Bis zum 6.09.2006 können Interessierte hier-zu beim IQWiG Stellung nehmen. Der Bericht ist im Zusammenhang mit der Bewertung der Methode Stammzelltransplantation gem. § 137 c SGB V durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 (Krankenhausbehandlung) zu sehen. Der G-BA hatte am 15.03.2005 das IQWiG diesbezüglich beauftragt. Die unter Berücksichtigung der Stellungnahmen formulierten Abschlussberichte des IQWiG werden eine wichtige Grundlage für die weiteren Beratungen im G-BA darstellen.
MehrVorbericht des Institutes für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) zum Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 7 SGB V (Krankenhausbehandlung)
Das IQWiG hat am 30.06.2006 den oben genannten Vorbericht (Anlage 1) auf seiner Homepage (www.iqwig.de) veröffentlicht. Bis zum 21.07.2006 können Interessierte hier-zu beim IQWiG Stellung nehmen.
MehrDas IQWiG hat seinen Vorbericht zur Nutzenbewertung der Balneophototherapie veröffentlicht und um Stellungnahme gebeten. Die Bewertung der asynchronen Balneophototherapie zur Behandlung von Patienten mit Psoriasis vulgaris und der synchronen Balneophototherapie zur Behandlung von Patienten mit Psoriasis vulgaris oder atopischem Ekzem basiert auf einem Auftrag des Gemeinsamen Bundesausschuss in der Besetzung nach § 91 Abs. 5 SGB V (vertragsärztliche Versorgung), in dem die DKG nicht mit Stimmrecht vertreten ist.
MehrWir haben bereits darüber informiert, dass die WHO auf dem Treffen der WHO-Kooperationszentren für das System der internationalen Klassifikation Ende Oktober beschlossen hatte, eine neue Schlüsselnummer für die Kodierung der Vogelgrippe beim Menschen einzuführen (J09 Grippe durch nachgewiesene Vogelgrippe-Viren). Im weiteren Diskussionsprozess zwischen der WHO und den Kooperationszentren zeigte sich die Notwendigkeit, einen erläuternden Hinweistext zu dem Kode einzuführen.
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