Gemeinsamer Bundesausschuss
09. März 2012Nichtbeanstandung des G-BA-Beschlusses zur allogenen Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte am 15.12.2011 beschlossen, dass die allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen weiterhin Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bleibt. Dieser Beschluss wurde vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nicht beanstandet und wird nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kürze in Kraft treten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 15.12.2011 einstimmig die Änderung der Richtlinie Methoden Krankenhausbehandlung beschlossen: Die Methode allogene Stammzelltransplantation mit nicht-verwandtem Spender bei akuter myeloischer Leukämie (AML) bei Erwachsenen bleibt Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung im Rahmen einer Krankenhausbehandlung gem. § 137c SGB V.
Die Beschlussdokumente sind einschließlich der zusammenfassenden Dokumentation auf der Internetseite des G-BA abrufbar:
http://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-unterausschuss/5/#1433/
Der Beschluss wurde dem Bundesministerium für Gesundheit gemäß § 94 SGB V zur Prüfung vorgelegt und mit Schreiben vom 05. März 2012 nicht beanstandet. Er tritt somit nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft. Demnach kann die Leistung unverändert weiter von Krankenhäusern erbracht werden.