Entlassmanagement

Was passiert nach dem Krankenhausaufenthalt?

Der Gesetzgeber hat mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-VSG) in § 39 SGB V den Anspruch gesetzlich versicherter Patienten auf ein Entlassmanagement eingefügt. Damit sollen Versicherte beim Übergang in die nachfolgende Versorgung nach der Krankenhausbehandlung unterstützt werden. Die Kontinuität der Versorgung soll gewährleistet, die Patienten und ihre Angehörigen sollen entlastet, die Kommunikation zwischen den beteiligten Versorgungsbereichen verbessert und der sogenannte „Drehtüreffekt“ vermieden werden. Der Patient und seine Bedürfnisse stehen im Mittelpunkt der Bemühungen aller an der Patientenversorgung Beteiligten.

Das Entlassmanagement erfolgt patientenindividuell, ressourcen- und teilhabeorientiert. Es setzt die vorherige Information des Patienten und sein schriftliches Einverständnis, vor allem in die erforderliche Datenverarbeitung und -übermittlung voraus. Es erfolgt in enger Abstimmung mit dem Patienten. Bedarf ein stationärer Patient einer Anschlussversorgung, so stellt der Rahmenvertrag zum Entlassmanagement die lückenlose Anschlussversorgung sicher.

Nachfolgend finden Sie Informationen zum Verordnungswesen im Entlassmanagement, die notwendigen Formulare sowie weitergehende Umsetzungshinweise der Deutschen Krankenhausgesellschaft.

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