Arzneimittel, Medizinprodukte und Transfusionswesen
Die Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V stellen den therapeutischen Stellenwert von neu zugelassenen Arzneimitteln fest und bestimmen damit, ob und unter welchen Vorgaben (u. a. personelle und strukturelle Anforderungen an Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte und Einrichtungen) die bewerteten Arzneimittel für die Versorgung zur Verfügung stehen. Zudem bilden die Beschlüsse des G-BA die Grundlage für die Festsetzung von Erstattungsbeträgen. Diese Erstattungsbeträge besitzen unmittelbare Gültigkeit für die Arzneimittelversorgung im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus und entfalten zunehmende Bedeutung für die Vereinbarung von Zusatzentgelten und Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat die Ergebnisse des ressortübergreifenden Pharmadialogs vorgestellt. Für die Krankenhäuser sind insbesondere die geplanten Regelungen zu Lieferengpässen und zur Versorgung mit Antibiotika von Bedeutung.
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hatte am 24. Februar 2016 den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/566 (Einfuhr-Richtlinie) und der EU-Richtlinie 2015/565 (Kodierungs-Richtlinie) vorgelegt. Die DKG hat aktuell eine Stellungnahme verfasst.
MehrDie Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V stellen den therapeutischen Stellenwert von neu zugelassenen Arzneimitteln fest und bestimmen damit, ob und unter welchen Vorgaben (u. a. personelle und strukturelle Anforderungen an Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte und Einrichtungen) die bewerteten Arzneimittel für die Versorgung zur Verfügung stehen. Zudem bilden die Beschlüsse des G-BA die Grundlage für die Festsetzung von Erstattungsbeträgen. Diese Erstattungsbeträge besitzen unmittelbare Gültigkeit für die Arzneimittelversorgung im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus und entfalten zunehmende Bedeutung für die Vereinbarung von Zusatzentgelten und Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
MehrDas Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ist eine selbständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit und ist u.a. für die Risikoerfassung und -bewertung von Medizinprodukten zuständig. In diesem Kontext untersucht die Forschungsgruppe Medizinproduktesicherheit Bedingungen, die zu Problemen in der sicheren Anwendung von Medizinprodukten beitragen können.
MehrDas Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat aktuell den beteiligten Verbänden den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2015/566 (Einfuhr-Richtlinie) und der EU-Richtlinie 2015/565 (Kodierungs-Richtlinie) übermittelt und Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben. Die DKG bittet um fachliche Hinweise für die Abgabe einer Stellungnahme.
MehrDer G-BA hat am 17. Dezember 2015 Beschlüsse zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gefasst. Die DKG informiert über die Beschlüsse.
MehrDie Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V stellen den therapeutischen Stellenwert von neu zugelassenen Arzneimitteln fest und bestimmen damit, ob und unter welchen Vorgaben (u. a. personelle und strukturelle Anforderungen an Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte und Einrichtungen) die bewerteten Arzneimittel für die Versorgung zur Verfügung stehen. Zudem bilden die Beschlüsse des G-BA die Grundlage für die Festsetzung von Erstattungsbeträgen. Diese Erstattungsbeträge besitzen unmittelbare Gültigkeit für die Arzneimittelversorgung im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus und entfalten zunehmende Bedeutung für die Vereinbarung von Zusatzentgelten und Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
MehrDie Beschlüsse des G-BA zur frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V stellen den therapeutischen Stellenwert von neu zugelassenen Arzneimitteln fest und bestimmen damit, ob und unter welchen Vorgaben (u. a. personelle und strukturelle Anforderungen an Vertragsärzte und ermächtigte Ärzte und Einrichtungen) die bewerteten Arzneimittel für die Versorgung zur Verfügung stehen. Zudem bilden die Beschlüsse des G-BA die Grundlage für die Festsetzung von Erstattungsbeträgen. Diese Erstattungsbeträge besitzen unmittelbare Gültigkeit für die Arzneimittelversorgung im Rahmen der ambulanten Behandlung im Krankenhaus und entfalten zunehmende Bedeutung für die Vereinbarung von Zusatzentgelten und Entgelten für neue Untersuchungs- und Behandlungsmethoden.
MehrDer G-BA hat am 17. Dezember 2015 drei Beschlüsse zur Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) gefasst. Die DKG informiert über die Beschlüsse.
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