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18. Januar 2012 DKG zum Kabinettsbeschluss zur Einführung eines Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische KlinikeinrichtungenKliniken erwarten Sorgfalt statt Schnelligkeit
Zu dem vom Bundeskabinett verabschiedeten Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PsychEntgG) erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft, DKG, Georg Baum:
Entgegen der gesetzlichen Zusage von 2009, die Grundlohnratenbudgetierung abzuschaffen, wird für das Startjahr des neuen Entgeltsystems 2013 an der leistungsfeindlichen und sachfremden Deckelung festgehalten. Auch die vorgesehenen Absenkungen der Preise, der Basiswerte, zu Lasten aller Krankenhäuser, wenn mehr Patienten zu versorgen sind, muss als leistungsfeindliches Kollektivhaftungsinstrument abgelehnt werden. Ein leistungsorientiert aufgebautes, aber letztlich nicht leistungsgerecht finanziertes Entgeltsystem kann nicht akzeptiert werden. Der mit dem Entgeltsystem verbundene massive bürokratische Datenerfassungsaufwand in den Krankenhäusern kann mit diesen Vorgaben des Gesetzentwurfes nicht gerechtfertigt werden. Wie für das somatische Fallpauschalen-Vergütungssystem ist auch für das neue Psychiatrieentgeltsystem die Abschaffung der Grundlohnbudgetierung zu fordern. Nur wenn das gewährleistet ist, können die Krankenhäuser den Weg weiter mitgehen.
Von der Reform der Vergütungssystematik sind jährlich fast 1 Mio. Patienten betroffen, die in den 402 Fachabteilungen und 336 Fachkliniken für Psychiatrie und Psychosomatik behandelt werden. Das Behandlungsspektrum reicht dabei von der psychiatrischen Grundversorgung nach den besonderen Begebenheiten der regionalen Pflichtversorgung, der psychiatrischen Akut- und Notfallversorgung, über die störungsspezifische psychotherapeutische Behandlung bis hin zur Aufnahme von Patienten mit schweren psychischen Störungen oder Verhaltensauffälligkeiten, die gegen ihren Willen gerichtlich zur stationären Behandlung eingewiesen werden. Das gesamte Finanzvolumen liegt bei 6 Mrd. Euro.“
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Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.
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