Zum Vorschlag des Bundesrechnungshofes, nur noch den Krankenkassen Stimmrechte in der Gematik einzuräumen, erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG):
„Damit würde man den Bock zum Gärtner machen. Denn es waren die Krankenkassen, die jahrelang die medizinischen Anwendungen verhindert haben. Die DKG musste darum kämpfen, dass Ressourcen bereitgestellt werden, um die Entwicklung der elektronischen Fallakte voranzutreiben. Sie ist maßgebliche Voraussetzung, um die Vorteile der Digitalisierung nutzen zu können. Auch der Gesetzgeber hat nur sehr zögerlich die medizinischen Anwendungen durch begleitende gesetzgeberische Maßnahmen unterstützt. Dass das Telekonsil erst seit dem 1. April 2017 möglich ist und vergütet wird und dabei die Krankenhäuser immer noch ausgeschlossen sind, zeigt sehr deutlich die Problematik.“
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.