"Die Umsetzung der europäischen Arbeitszeitrichtlinie in Bezug auf den ärztlichen Bereitschaftsdienst im Krankenhaus ist kein isoliertes deutsches Problem". Dies machte der Generalsekretär der Europäischen Vereinigung der Krankenhausdirektoren (EVKD), Willy Heuschen, deutlich. Dabei stellte der Belgier Heuschen - zugleich Direktor des St. Nikolaus Hospitals in Eupen - am dritten Kongresstag des 28. Deutschen Krankenhaustages die Diskrepanz zwischen Anspruch der EU-Direktive und Umsetzungswirklichkeit in den Nationalstaaten heraus: "Wir sehen insbesondere in Ländern mit niedrigen Ärztedichten wie etwa Großbritannien erhebliche Umsetzungsschwierigkeiten." Der europäische Krankenhausbereich habe in diesem Zusammenhang hohe Erwartungen an die Novellierung der EU-Arbeitszeitrichtlinie in 2006. So sei insbesondere die angedachte Unterscheidung des Bereitschaftsdienstes in aktive und inaktive Zeiten zu begrüßen. Zudem schaffe die Abstellung auf Durchschnittszeiten sowie die Verlängerung des Bezugszeitraumes auf zwölf Monate Abhilfe.
Ein weiterer Schwerpunkt am vorletzten Veranstaltungstag lag auf den Rechtspositionen des Patienten im Krankenhausalltag. Während Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. Klaus Ulsenheimer die "Entwicklung der Rechtsprechung zur Stärkung der Patientenrechte" in seinem Vortrag in den Fokus rückte, ging Rechtsanwalt Michael Petry vom ECCLESIA Versicherungsdienst auf die praktische "Abwicklung von Schadenfällen im Krankenhaus" ein und ordnete diese in das Risk-Management der Kliniken ein. Schließlich erläuterte Prof. Dr. Ingo Heberlein die "Institutionellen Mitwirkungsrechte der Patienten" am Beispiel der Arbeit des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Der Deutsche Krankenhaustag ist die wichtigste Plattform für die deutschen Krankenhäuser und findet jährlich im Rahmen der MEDICA statt. Die Gesellschaft Deutscher Krankenhaustag mbH (GDK) hat die Aufgabe, den Deutschen Krankenhaustag auszurichten sowie Ausstellungen, Kongresse, Tagungen und Symposien durchzuführen, zu fördern und zu unterstützten. Gesellschafter der GDK sind die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Verband der Leitenden Krankenhausärzte Deutschlands (VLK) und der Verband der Krankenhausdirektoren Deutschlands (VKD). Der Pflegebereich ist durch die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Schwesternverbände und Pflegeorganisationen (ADS) und den Deutschen Berufsverband für Pflegeberufe (DBFK) in die Arbeit der GDK eingebunden.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der 28 Mitglieder - 16 Landesverbände und 12 Spitzenverbände - in der Bundes- und EU-Politik und nimmt ihr gesetzlich übertragene Aufgaben wahr. Die 1.951 Krankenhäuser versorgen jährlich 19,5 Millionen stationäre Patienten und rund 18 Millionen ambulante Behandlungsfälle mit 1,2 Millionen Mitarbeitern. Bei 97 Milliarden Euro Jahresumsatz in deutschen Krankenhäusern handelt die DKG für einen maßgeblichen Wirtschaftsfaktor im Gesundheitswesen.