Krankenhausplanung und -investition
Mit Rundschreiben vom 20. September 2017 haben wir Sie über den Abschluss der Ergänzungsvereinbarung zur Vereinbarung gemäß § 17b Absatz 3 Satz 6 KHG und die Einleitung des Unterschriftenverfahrens informiert.
MehrDie DKG hat eine Ergänzungsvereinbarung mit dem GKV-Spitzenverband und dem Verband der privaten Krankenversicherung abgeschlossen, die eine Nachziehung von 20 DRG-Häusern, eine erstmalige Ziehung von 20 Krankenhäusern aus dem Bereich des Psych-Entgeltsystems und 40 Krankenhäusern für die Lieferung von Daten zur Kalkulation der Investitionsbewertungsrelationen vorsieht. Wir berichteten mit Rundschreiben Nr. 341/2017 darüber.
MehrMit dem KHSG wurden die Vertragsparteien auf Bundesebene in § 17b Absatz 3 KHG in Verbindung mit § 17d Absatz 1 Satz 7 und § 10 Absatz 2 Satz 1 KHG beauftragt, auf der Grundlage eines Vorschlags des InEKs bis zum 31.12.2016 ein praktikables Konzept für eine repräsentative Kalkulation des G-DRG-Katalogs, des PEPP-Katalogs und des Katalogs der Investitionsbewertungsrelationen zu vereinbaren.
MehrBis zum 31.07.2017 konnten die Länder Anträge an das Bundesversicherungsamt (BVA) auf Auszahlung von Fördermitteln aus dem Strukturfonds stellen. Laut Pressemitteilung des BVA (Anlage 1) liegen insgesamt 66 Anträge mit einem Gesamtvolumen von 483,81 Mio. Euro beim BVA vor.
MehrMit unserem Rundschreiben vom 07. April 2017 haben wir Sie über den Abschluss der Vereinbarung bundeseinheitlicher Investitionsbewertungsrelationen gemäß § 10 Abs. 2 KHG informiert.
MehrDie Bestandsaufnahme gibt einen umfassenden Überblick über den derzeitigen Stand der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern. Dargestellt werden neben den Rechtsgrundlagen der Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung insbesondere die der Krankenhausplanung in den einzelnen Bundesländern zu Grunde liegenden Verfahren und Methoden sowie die unterschiedlichen Entwicklungen der Investitionsförderung in den Bundesländern seit Anfang der 1990er Jahre bis zum Jahr 2015.
MehrMit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) beauftragte der Gesetzgeber im Jahr 2009 den GKV-Spitzenverband (GKV-SV), den Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) gemäß § 10 KHG mit der Entwicklung leistungsorientierter Investitionspauschalen.
MehrMit Rundschreiben vom 11. Oktober 2016 haben wir Sie über den Abschluss der Vereinbarung gemäß § 17b Abs. 3 Satz 6 KHG zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation und die Einleitung des Unterschriftenverfahrens informiert.
MehrMit dem KHSG wurden die Vertragsparteien auf Bundesebene in § 17b Abs. 3 Satz 5 aufgefordert, auf der Grundlage eines vom InEK zu entwickelnden Vorschlags ein praktikables Konzept für eine Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation der Bewertungsrelationen des G-DRG-Katalogs zu vereinbaren. Die Vereinbarung wurde inzwischen geschlossen. Wir berichteten mit Rundschreiben Nr. 362/2016 darüber.
MehrMit unserem Rundschreiben vom 18. April 2016 haben wir Sie über den Abschluss der Vereinbarung bundeseinheitlicher Investitionsbewertungsrelationen informiert.
Mehr