Stationäre Krankenhausfinanzierung
27. Januar 2012Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2012
Die Selbstverwaltungspartner auf Bundesebene haben sich im Spitzengespräch am 08.12.2011 auf eine "Vereinbarung nach § 17b Abs. 5 KHG zur Umsetzung des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2012" verständigt. Die Höhe des DRG-Systemzuschlags für das Jahr 2012 beträgt 1,14 Euro. Ergänzend zu der Vereinbarung haben die Selbstverwaltungspartner wie den Vorjahren Hinweise zur Abrechnung und Handhabung des DRG-Systemzuschlags abgestimmt.