Hygiene und Infektionsschutz

Aktion Saubere Hände

Kernaufgabe für jeden Mitarbeiter im Krankenhaus

Hygiene beschäftigt sich mit der Erforschung, Prävention und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Sie dient dem Schutz vor Infektionskrankheiten sowohl der Patienten als auch des Personals. Pflege und Therapie sind grundsätzlich mit einem endogenen und exogenen Infektionsrisiko verbunden. Diese nosokomialen Infektionen, d. h. Infektion, die im zeitlichen Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einem Krankenhaus oder einer anderen medizinischen Einrichtung stehen, sowie die Zunahme von Antibiotikaresistenzen stellen eine ständige Herausforderung für die Krankenhäuser dar.

Ziel der Krankenhaushygiene ist es, das Infektionsrisiko auf der Basis der aktuellen Erkenntnisse so weit wie möglich zu minimieren. Dabei muss eine Vielzahl von Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien, Leitlinien, Empfehlungen und Normen seitens der Krankenhausmitarbeiter beachtet werden: Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt in § 23, dass die Leiter von Gesundheitseinrichtungen sicherzustellen haben, „dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden.“

Das IfSG stellt auch die gesetzliche Grundlage für die Hygieneverordnungen der einzelnen Bundesländer dar. Diese enthalten z. B. Vorgaben zu Fachpersonal, Hygieneplänen, epidemiologische Überwachung (Surveillance), Schulung und Fortbildung der Krankenhausmitarbeiter.

§ 23 IfSG regelt darüber hinaus, dass beim Robert Koch-Institut (RKI) eine Kommission für Infektionsprävention in medizinischen Einrichtungen und in Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe eingerichtet wird. Diese erstellt Empfehlungen zur Prävention nosokomialer und weiterer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern, anderen medizinischen Einrichtungen und Einrichtungen und Unternehmen der Pflege und Eingliederungshilfe.

Für die Umsetzung dieser Vorgaben ist die Krankenhausleitung verantwortlich. Sie wird dabei durch Krankenhaushygieniker, hygienebeauftragte Ärzte, Hygienefachkräfte und Hygienebeauftragte in der Pflege unterstützt. Da die Krankenhäuser das für die Hygiene zuständiges Fachpersonal aufstocken möchten, wurde 2013 ein Hygieneförderprogramm eingerichtet, über das Personaleinstellungen, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Beratungsleistungen gefördert wurden. Ende 2022 wurde das Hygieneförderprogramm als Infektiologieförderprogramm für weitere 3 Jahre verlängert.

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