Förderprogramm Allgemeinmedizin
Förderprogramm im stationären Sektor
Der Gesetzgeber hat mit dem am 23.07.2015 in Kraft getretenen GKV-VSG die gesetzliche Grundlage für das Förderprogramm Weiterbildung in der Allgemeinmedizin geändert. Die neue Vereinbarung zur Weiterbildung gemäß § 75a SGB V war mit ihren Anlagen I bis III am 01.07.2016 in Kraft getreten und läuft auf unbefristete Zeit.
MehrDer Gesetzgeber hat mit dem am 23.07.2015 in Kraft getretenen GKV-VSG die gesetzliche Grundlage für das Förderprogramm Weiterbildung in der Allgemeinmedizin geändert. Die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin ist nunmehr im neuen § 75a SGB V geregelt. Mit dem Rundschreiben Nr. 226/2016 vom 23.06.2016 hatte die DKG über das Inkrafttreten der neuen Vereinbarung der Weiterbildung gemäß § 75a SGB V mit den Anlagen I bis III am 01.07.2016 informiert.
MehrRechtliche Grundlagen
Anliegend finden Sie die "Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin in der ambulanten und stationären Versorgung" gültig ab 1.7.2016
MehrAnliegend finden Sie die Vereinbarung über die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin, die Ergänzung der Vereinbarung und die Protokollnotiz zur Vereinbarung (inkl. Ergänzungsvereinbarung und Protokollnotiz)
MehrBerichte
Hier finden Sie eine Übersicht über die Anzahl der im jeweiligen Förderzeitraum besetzten Weiterbildungsstellen sowie eine Übersicht der im nächsten Förderzeitraum voraussichtlich besetzten Stellen.
MehrDie Quartalsberichte enthalten die jahresbezogenen Aufstellungen der registrierten Stellen und Maßnahmen im stationären Bereich, eine Übersicht über die prozentuale Verteilung der umgewidmeten Maßnahmen nach Fachgebieten sowie einen nach Bundesländern gegliederte Liste jener Krankenhäuser sowie Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, welche Stellen umgewidmet und besetzt hatten.
Mehr