Patientenfernsehen / Verwertungsgesellschaften
11. Februar 2010Nutzung von Sonderkanälen in Kabelfernsehnetzen - Umsetzung des Sicherheitsfunk-Schutzverordnung im Krankenhaus
Hiermit informiert die DKG über die Verordnung zum Schutz von öffentlichen Telekommunikationsnetzen und Sende- und Empfangsfunkanlagen, die in definierten Frequenzbereichen zu Sicherheitszwecken betrieben werden (Sicherheitsfunk-Schutzverordnung - SchuTSEV). Diese Verordnung ist seit Mai 2009 in Kraft und legt für einige definierte Frequenzbereiche besondere Grenzwerte für Störaussendungen aus leitergebundenen Telekommunikationsanlagen und -netzen fest. Die Einhaltung der besonderen Grenzwerte ist notwendig, um den ungestörten Betrieb von Sende- und Empfangfunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken betrieben werden, sicherzustellen. Die SchuTSEV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/schutsev/gesamt.pdfabgerufen werden.
Die Bundesnetzagentur kann die Einhaltung der genannten Grenzwerte präventiv überprüfen und mit auf den Einzelfall bezogenen abgestuften Maßnahmen bis hin zum Betriebsverbot durchsetzen. Nähere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem als Anlage beigefügten Schreiben der Bundesnetzagentur.