Datenschutz und ärztliche Schweigepflicht

Hochsensible Patientendaten erfordern einen sensiblen Umgang

Welche wachsende Bedeutung dem Datenschutz zukommt, lässt sich aktuellen Gesetzesregelungen sowie einer steigenden Zahl an Gerichtsurteilen entnehmen. Von dieser Entwicklung sind auch die Krankenhäuser in hohem Maße betroffen, da sie hochsensible Patientendaten verarbeiten, die einen sensiblen Umgang erfordern. Insbesondere die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) stellt die Krankenhäuser in diesem Zusammenhang vor große Herausforderungen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) hat konkrete Handlungsnotwendigkeiten für Krankenhäuser aus der DS-GVO erarbeitet, Vorlagen und Musterformulierungen bereitgestellt und die Umsetzung eng begleitet. Daneben gilt es, die ärztliche Schweigepflicht zu beachten, welche die Grundlage für ein vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis bildet. Deren Stellenwert zeigt sich nachdrücklich im Schutz durch die Regelung des § 203 Strafgesetzbuch (StGB), die ebenfalls erst Ende 2017 weitreichende Änderungen widerfahren hat.

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