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Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 19. Dezember 2024 erneut weitere bürokratische Aufwände für die Perinatalzentren und die Kliniken mit perinatalem Schwerpunkt beschlossen. Unter dem unscheinbaren und unverfänglichen Titel „Servicedokumente für die Nachweis- und Meldepflichten“ versteckt sich die Verpflichtung für die Krankenhäuser zur Umsetzung unglaublich kleinteiliger Meldepflichten im Rahmen der Qualitätssicherungs-Richtlinie Früh- und Reifgeborene (QFR-RL). Die Folge sind unausgereifte Anwendungen, nutzerunfreundliche Formulare und ein enormer bürokratischer Aufwand, und das ohne ersichtlichen Zweck.
Beispielsweise muss beim akuten Personalausfall unverzüglich eine Meldung erfolgen. Und dies auch in einer Nachtschicht oder am Wochenende. Die Meldung geht dann an die Landesverbände der Krankenkassen und die Ersatzkassen. Es ist ja allseits bekannt, dass die Nacht‑und Wochenendschichten bei Krankenkassen immens effektiv sind (Ironie aus).
Für diese Meldung ist ein zehnseitiges Formular vorgesehen. Die ersten neun Seiten sind eine Liste mit 71 Fragen zu sämtlichen Anforderungen der Richtlinie. Bis auf die konkrete nicht erfüllte Anforderung und das Datum sind alle anderen Angaben verzichtbar. Das Dokument gibt sie aber als verpflichtend auszufüllende Angaben vor.
Noch widersinniger werden diese Meldepflichten, wenn man bedenkt, dass sie Grundlage für Vergütungsabschläge sein sollen. Diese Sanktionen werden aber erst ab 2027 Anwendung finden. Warum dann bereits 2025 und '26 am Wochenende zehn Seiten auszufüllen sind, erschließt sich nur Bürokratieliebhabern und den Krankenkassen.
Die DKG hat im G-BA für die Aussetzung dieser unterjährigen Meldepflicht und für eine inhaltliche und technische Überarbeitung des Servicedokuments plädiert. Doch erneut haben sich die Krankenkassen im G-BA durchgesetzt. Qualitätssicherung ist das sicherlich nicht, es ist reine Misstrauenskultur und Regulierungswut.
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