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Pflegepersonaluntergrenzen
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DKG und GKV-Spitzenverband einigen sich auf neue Sanktionsvereinbarung
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In dieser Woche konnten DKG und GKV-Spitzenverband ihre Verhandlungen zur Neuvereinbarung der Pflegepersonaluntergrenzen-Sanktionsvereinbarung auf der Fachebene abschließen. Anlass für die neue Vereinbarung war die Kündigung der bisherigen durch die DKG Mitte 2024.
Die bisherige Vereinbarung hatte in der Praxis zu erheblichen Missinterpretationen bei rein formellen Meldeverstößen und demnach vielfach zu unangemessen hohen Sanktionsforderungen geführt. Mit den nunmehr erzielten Verhandlungsergebnissen ist klargestellt, dass es bei reinen Fristverstößen bei den Meldungen der Pflegepersonaluntergrenzen an das InEK und der Weiterleitung an die Krankenkassen nur noch pauschale Sanktionsbeträge geben wird.
Außerdem findet die bisher bereits vorgesehene maximale Sanktionierung (66-Prozent-Sanktion) nur noch in den Fällen Anwendung, in denen ein Krankenhaus bis zum Zeitpunkt der entsprechenden Budgetverhandlungen keine verwertbaren Daten zur Erfüllung der Pflegepersonaluntergrenzen vorgelegt hat. Die neue Sanktionsvereinbarung soll die bisher geltende ab dem 1. Januar 2025 ersetzen. Die Spitzengremien der Selbstverwaltung müssen das Verhandlungsergebnis noch bestätigen. Wir gehen davon aus, dass dies noch im Dezember abschließend geschieht.
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