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Ethanol-Einstufung vertagt
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EU-Ausschuss reagiert auf massive Bedenken
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Der wissenschaftliche Ausschuss der Europäischen Union für Biozidprodukte (BPC) hat Ende November auf die vielfältigen Proteste gegen die mögliche Einstufung von Ethanol reagiert und seine Entscheidung in dieser Sache auf das kommende Jahr vertagt. Damit bleibt vorerst offen, ob Ethanol im Rahmen des Biozidrechts weiterhin als Wirkstoff für Hand- und Flächendesinfektionsmittel zugelassen bleibt.
Auf Basis der BPC-Einschätzung wird die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) anschließend eine Empfehlung an die Europäische Kommission abgeben. Die endgültige Stellungnahme des Ausschusses wird im Laufe des Jahres 2026 erwartet.
Die DKG hatte im Vorfeld eindringlich auf die erheblichen Risiken hingewiesen, die ein faktisches Verbot von Ethanol mit sich bringen würde. Ethanol zählt seit Jahrzehnten zu den wirksamsten und am besten verträglichen Wirkstoffen in der Desinfektion und ist für die Hygiene in Kliniken unverzichtbar. Ein Wegfall ethanolbasierter Desinfektionsmittel würde den Infektionsschutz erheblich schwächen, insbesondere bei hochinfektiösen Viruserkrankungen wie Polio oder ähnlichen Erregern. Auch während der Corona-Pandemie war Ethanol ein zentraler Baustein des Infektionsschutzes.
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