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BMG gibt Veränderungsrate bekannt
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Veränderungsrate liegt bei 4,41 Prozent
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Das Bundesministerium für Gesundheit hat die Veränderungsrate für das Jahr 2025 bekanntgegeben. Diese beträgt 4,41 Prozent.
Die Veränderungsrate gibt die Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen je Mitglied an.
Auf Grundlage dieser Veränderungsrate und dem Orientierungswert, der vom Statistischen Bundesamt bis zum 30. September 2024 bekanntgegeben wird, vereinbaren die Vertragsparteien DKG und GKV-Spitzenverband für das Jahr 2025 den Veränderungswert. Was nach reiner Technik klingt, ist für die Kliniken zentral, denn dieser Wert ist maßgeblich für die Preise der Krankenhausleistungen im kommenden Jahr.
Besonders interessant ist dies vor dem Hintergrund der Zusagen des Ministers, zukünftig den vollen Orientierungswert für das Jahr 2025 gelten lassen zu wollen, ohne Verhandlung auf Bundes- und Landesebene. Zentral wird dabei aber sein, dass das Gesetz entsprechend geändert wird. Da die Regelung aber erst für das Jahr 2025 gelten soll, wird das Defizit, das 2022 und 2023 entstanden ist, weil der entsprechende Veränderungswert für diese Jahre bei weitem nicht den inflationsbedingten Kostensteigerungen entsprach, nicht gedeckt.
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